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Hausmüllabfuhr
Die nächste Hausmüllabfuhr findet am
Montag, 13. Februar
2012, ab 07.00 Uhr, statt. |
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Eisige Temperaturen – Müll friert fest und
Abfuhren verzögern sich
Bei den momentanen Minusgraden kann es passieren, dass der
Abfall in der Mülltonne fest friert und die Tonne dann nicht
vollständig geleert werden kann. Die GOA gibt darum Tipps,
wie sich so etwas vermeiden lässt.
Am Besten ist es, wenn man die Mülltonne erst am Abfuhrtag
selbst rechtzeitig vor 7 Uhr am Straßenrand bereitstellt.
Wer die Tonne schon am Vorabend bereitstellen muss, kann
auch durch richtige Befüllung das Festfrieren des Inhalts
vermeiden. Denn Ursache für festgefrorenen Müll sind meist
organische Abfälle oder Windeln, die Feuchtigkeit enthalten.
Darum wäre es natürlich am Besten, wenn organische Abfälle
erst gar nicht in der Tonne landen. Statt in die Tonne
gehören sie auf den Kompost oder in den Biobeutel. Nicht nur
Speisereste, sondern auch Tierstreu und Papiertücher können
zum Bioabfall gegeben werden. Andere feuchte Abfälle können
nicht fest frieren, wenn man sie erst in Papier wickelt oder
in eine Plastiktüte steckt. Ein Stück Pappe am Tonnenboden
kann auch helfen.
Durch die erschwerten Bedingungen wegen der eisigen
Temperaturen kann es durchaus vorkommen, dass eine Abfuhr
nicht am selben Tag vollendet werden kann. Deshalb sollten
die Mülleimer draußen stehen gelassen werden, denn dann wird
am nächsten Tag die Tour fortgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie von der GOA unter den
Telefonnummern 07171 1800-520 und -555. |
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Unnötiges
Laufenlassen von Motoren
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das
„Warmlaufenlassen“ des Motors nach Aussagen von
Kfz-Herstellern und Verkehrsclubs wirtschaftlich und
technisch völlig unsinnig ist. Ein Motor erreicht die
Betriebstemperatur am schnellsten beim Fahren im mittleren
Drehzahlbereich. Der kalte Motor stößt dagegen die doppelte
bis dreifache Menge an Schadstoffen aus und ist aufgrund der
hohen Drehzahl besonders laut.
Deshalb: Befreien Sie Ihr Auto zuerst von Schnee und Eis,
starten dann den Motor und fahren zügig los.
Kraftfahrzeuge - Verkehrslärm
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand
(Warmlaufen) ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Es
handelt sich dabei um kein „Kavaliersdelikt“.
Verstöße hiergegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und
können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Was passiert beim Laufenlassen eines Motors im Leerlauf
im Winter?
Bei kaltem Motor verbrennt der Kraftstoff nur unvollständig.
Die Folgen sind Starterprobleme, Schädigungen des Motors und
der Auspuffanlage. Der Motorverschleiß erhöht sich, da das
angereicherte Kraftstoffgemisch sich in der Kaltphase an den
Wänden der Zylinder niederschlägt und den Ölfilm abwäscht.
Dadurch wird zugleich das Motoröl verdünnt, weil Benzin in
die Ölwanne gelangt.
Wie hoch ist der Benzinverbrauch?
Bei drei Minuten Leerlauf verbrauchen Sie ebenso viel
Kraftstoff wie bei einem Kilometer Fahrt.
Wann ist das Laufenlassen unnötiger Lärm?
Das Laufenlassen eines Motors ist „unnötig“, wenn ein
ausreichender technischer Grund dafür nicht vorliegt oder
wenn es über das bei sachgerechter Benutzung notwendig Maß
hinausgeht. Eine konkrete Beeinträchtigung bestimmter
Personen durch Abgasbelästigung muss nicht festgestellt
werden, es reicht die abstrakte Gefährdung.
Rechtsgrundlagen
Diese gesetzlichen Grundlagen geben nur den groben Rahmen
vor, deren Einhaltung für alle Bürgerinnen und Bürger
selbstverständlich sein sollte, um ein gedeihliches
Miteinander zu ermöglichen:
• § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere
verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und
Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnötiges Hin-
und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften
verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
• § 49 StVO
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO
verstößt. |
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Schützen Sie Wasserleitungen und
Wasserzähler gegen Frost
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten sämtliche Haus- und
Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost
geschützt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle hierfür
Verantwortlichen im eigenen Interesse, die nachfolgenden
Empfehlungen zu beachten, da für Wasserverluste wegen
schadhafter Wasserleitungen oder Schäden an Wasserzählern
durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer
haftbar sind.
In der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen -
insbesondere in Kellern - sollten Türen und Fenster immer
geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk
abgedeckt werden.
Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten,
frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu
entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie
Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtheit
überprüft und gegebenenfalls in Stand gesetzt werden.
Wichtig ist, sich von der Dichtheit der
Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um
Wasserverluste wegen Frostschäden über den Winter zu
vermeiden.
Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren
Räumen sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Gegebenenfalls
können elektrische Rohrwärmer an den frostgefährdeten
Leitungen angebracht werden. Bei Wasserzählerschächten im
Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.
Bitte überprüfen Sie auch den Zählerstand Ihrer Wasseruhr
von Zeit zu Zeit!
Rohrbrüche, die nicht bemerkt wurden, führen zu einem sehr
hohen Wasserverbrauch. Die daraus resultierenden hohen
Verbrauchskosten muss der Wasserabnehmer tragen. |
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Entsorgung von Feuerlöschern – ab sofort
auf Ellert
Ausgediente Feuerlöscher müssen ordnungsgemäß entsorgt
werden, denn sie können gesundheits- und umweltgefährdende
Stoffe wie Halone enthalten. Auch das darin eventuell
enthaltene Druckgas kann bei falscher Entsorgung zum
explosionsartigen Zerbersten des Löschmittelbehälters
führen. Feuerlöscher gehören daher nicht in die Mülltonne
und auch nicht zum Altmetall. Die GOA weist darauf hin, dass
nicht mehr gebrauchte Feuerlöscher ab sofort jeden
Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr auf dem Ellert an der
Problemstoffannahmestelle gegen Entgelt angeliefert werden
können. Sie müssen dann von Fachpersonal vorschriftsmäßig
zerlegt und die Einzelkomponenten korrekt entsorgt werden.
Feuerlöscher sollten in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren
auf deren Funktion überprüft werden. Wenn dies nicht durch
ein fachkundiges Personal durchgeführt wird, ist nicht
garantiert, dass der Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit
ist.
Fragen zu Anlieferungen auf der Entsorgungsanlage Ellert
beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn. 07171 1800-520 und
-555. |
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Grünabfallcontainer
in Jagstzell geschlossen
An der Grünabfallannahmestelle auf der Entsorgungsanlage
Reutehau sowie bei der Firma Ritter Recycling in Essingen
(auf dem Gelände des ehemaligen Trost-Ziegelwerks) ist die
Abgabe von Grünabfall das ganze Jahr über und ohne
Mengenbegrenzung möglich.
Auch an den Grünabfallcontainern
auf den Wertstoffhöfen können die Grünabfälle das ganze Jahr
über abgegeben werden. Hier gilt aus Platzgründen eine
Höchstmenge von drei Kubikmetern. Für kleinere Mengen gibt
es den 50 Liter Grünschnitt-Sack aus Papier, der das ganze
Jahr über in den GOA-Agenturen für 1,70 Euro angeboten wird.
Der Papiersack kann dann zur wöchentlichen Biosammlung
bereitgestellt werden.
Fragen zum Grüngut beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn. (0
71 71) 18 00 - 5 20 und - 5 55. |
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Die GOA teilt mit, dass die Erdaushub- und
Bauschuttdeponie in Schwäbisch Gmünd-Herlikofen
ab 1.
November verkürzte Öffnungszeiten über die Wintersaison
hat.
Vom 1. November 2011 bis zum 14. März 2012 ist die Deponie
Herlikofen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis
16:00 Uhr durchgehend geöffnet. Samstags bleibt die Deponie
während den Winter-Öffnungszeiten geschlossen.
Fragen zu den Öffnungszeiten und zur Anlieferung auf der
Deponie Herlikofen beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn.
(07171) 1800-555 und -520. |
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GOA-Problemstoffmobil – Standzeiten fehlen im
Abfuhrkalender
Im neuen, seit April 2011 gültigen Abfuhrkalender hat sich leider ein
kleiner Fehler eingeschlichen. Die Termine und Standzeiten vom
Problemstoffmobil auf dem Wertstoffhof Ellwangen fehlen. Die GOA weist
darauf hin, dass das Problemstoffmobil wie folgt auf dem Wertstoffhof
Ellwangen (Schießwasen) ist:
08.02.2012 Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr
21.03.2012 Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr
Weitere Fragen zu den Abfuhrterminen beantwortet die GOA unter Tel. (0
71 71) 18 00 - 5 55 und - 5 20. |
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Entsorgung von Energiesparlampen
Energiesparlampen
enthalten
große Mengen an
Umweltgiften wie Quecksilber, Blei und Cadmium.
Fast überall müssen sie darum über die Problemstoffsammlung
entsorgt werden, was die Nutzer oft als umständlich
empfinden. Im Ostalbkreis gibt es jedoch ein weitaus
bequemeres Entsorgungsangebot:
Alle GOA-Wertstoffhöfe nehmen
alte Energiesparlampen kostenlos an.
Dieser Entsorgungsweg gilt nicht für die klassischen
Leuchtstoffröhren. Weil deren Form und Größe besondere
Vorsichtsmaßnahmen in der Handhabung erfordern, können sie
weiterhin nur bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.
Fragen zu den Entsorgungswegen für Leuchtmittel beantwortet
die GOA am Telefon unter (0 71 71) 18 00 - 5 55 und im
Internet unter
www.goa-online.de.
Bild: GOA |
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Bürgerschaftliche Solidarität mit dem
DRK Ortsverein
In den zurückliegenden Jahren hat der DRK Ortsverein als
Dienst für die Jagstzeller Bürgerschaft das Altpapier in
seiner vierteljährlichen Straßensammlung zuverlässig
eingesammelt. Und das, unabhängig vom Marktwert des
Altpapiers, also auch in Zeiten, als es nicht einmal einen
kostendeckenden Verkaufserlös eingebracht hat.
Der DRK Ortsverein leistet als Rettungs- u.
Hilfsorganisation auch mit einer sehr guten Jugendarbeit
einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für unsere
Dorfgemeinschaft. Er ist auch weiterhin auf die Einnahmen
aus der Straßensammlung des Altpapiers für die Erfüllung
seiner Aufgaben dringend angewiesen.
Der DRK Ortsverein wird deshalb in Jagstzell auch nach
Einführung der blauen Tonne durch den Landkreis bzw. die GOA
weiterhin vierteljährlich Straßensammlungen des Altpapiers
durchführen.
Hiermit appelliere ich an die Jagstzeller Bürger,
weiterhin mit dem DRK Ortsverein solidarisch zu sein, und
auf die blaue Tonne zu Gunsten der Straßensammlungen des DRK
zu verzichten.
Raimund Müller, Bürgermeister
Sammeltermine 2012:
Jeweils am Freitag - 16. März / 22. Juni / 7. September /
16. November |
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Wasserhärte in Jagstzell (Stand
September 2011)
Das abgegebene Trinkwasser des Zweckverbands Wasserversorgung
Jagstgruppe liegt für die Teilorte Dankoltsweiler, Eichenrain und
Dietrichsweiler mit 2,34 mmol/l (entspricht 13,1° dH), im
Härtebereich mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).
Für die übrigen Teilorte liegt das Trinkwasser der Jagstgruppe mit 3,04
- 3,21 mmol/l (entspricht 17 - 18° dH),
im Härtebereich hart (> 2,5 mmol/l). |
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Zweckverband
RiesWasserVersorgung
Mitteilung zu Uranwerten im Trinkwasser
Der Zweckverband RiesWasserVersorgung teilt mit, dass der Uranwert im
Trinkwasser des gesamten Verbandsgebietes unter dem vom Umweltbundesamt
genannten Richtwert von 10 Mikrogramm pro Liter liegt.
In der Trinkwasserverordnung ist kein Grenzwert für Uran genannt. Der
empfohlene lebenslang duldbare gesundheitliche Leitwert von 10 µg Uran
pro Liter gilt für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht
gestillter Säuglinge und ist auf toxikologisch- epidemiologischer Basis
als gesundheitlich sicher zu betrachten.
Im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes betragen die Werte für alle
Ortsteile 9,1 µg/l.
Neben diesen Anforderungen für das Trinkwasser werden in der Mineral-
und Tafelwasserverordnung Parameterwerte für eine besondere
Kennzeichnung (für das Inverkehrbringen „als besonders geeignet zur
Zubereitung von Säuglingsnahrung") genannt. Solche Werte gibt es
z.B. für Nitrat (10 mg/l), Natrium als Bestandteil des Kochsalzes (20
mg/l), Fluorid (0,7 mg/l), Nitrit (0,02 mg/l) und auch für Uran mit 2
µg/l. Das heißt, diese Werte sind ausschließlich zur Vermeidung einer
wettbewerbsverzerrenden, irreführenden Werbung von Mineral- und
Tafelwässern gedacht.
Am Beispiel Nitrat sei dies näher erläutert: Das Umweltbundesamt kommt
in seiner Nitratempfehlung zu der Bewertung, dass der Grenzwert für
Nitrat im Trinkwasser für die Risikogruppe der Säuglinge 50 mg/l
beträgt. Ein solches Trinkwasser ist uneingeschränkt zur Zubereitung von
Säuglingsnahrung zu verwenden.
Bei einer speziellen Werbung mit dem Aufdruck „geeignet für
Säuglingsnahrung" ist ein Gehalt von höchstens 10mg/l einzuhalten. |
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