Umweltinformationen - Entsorgung

 

Wasserpegel der Jagst

bei Schwabsberg
 
in Jagstzell
    (Überflutung der Bahnunterführung bei einem
     Pegel ab 2,60 m)

Quellen:
  HVZ - Hochwasservorhersage-
     Zentrale Gewässerdirektion Neckar

Umweltinformationen
Luft, Energie, Abfall, Naturschutz und Wasser
http://brsweb.lubw.baden-
    wuerttemberg.de/
Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg

Wetterbericht regional:

www.donnerwetter.de

Wettervohersage für den Raum Jagstzell


- Informationen

Abfuhrkalender
    Sperrmüll-, Müll-, Wertstoffentsorgung
   
bis 31. März 2012

Im Feld "Straße" nur "Jagstzell" eingeben!

 

  Hausmüllabfuhr

Die nächste Hausmüllabfuhr findet am Montag, 13. Februar 2012, ab 07.00 Uhr, statt.
 
 
 
  Eisige Temperaturen – Müll friert fest und Abfuhren verzögern sich

Bei den momentanen Minusgraden kann es passieren, dass der Abfall in der Mülltonne fest friert und die Tonne dann nicht vollständig geleert werden kann. Die GOA gibt darum Tipps, wie sich so etwas vermeiden lässt.
 
Am Besten ist es, wenn man die Mülltonne erst am Abfuhrtag selbst rechtzeitig vor 7 Uhr am Straßenrand bereitstellt. Wer die Tonne schon am Vorabend bereitstellen muss, kann auch durch richtige Befüllung das Festfrieren des Inhalts vermeiden. Denn Ursache für festgefrorenen Müll sind meist organische Abfälle oder Windeln, die Feuchtigkeit enthalten. Darum wäre es natürlich am Besten, wenn organische Abfälle erst gar nicht in der Tonne landen. Statt in die Tonne gehören sie auf den Kompost oder in den Biobeutel. Nicht nur Speisereste, sondern auch Tierstreu und Papiertücher können zum Bioabfall gegeben werden. Andere feuchte Abfälle können nicht fest frieren, wenn man sie erst in Papier wickelt oder in eine Plastiktüte steckt. Ein Stück Pappe am Tonnenboden kann auch helfen.
 
Durch die erschwerten Bedingungen wegen der eisigen Temperaturen kann es durchaus vorkommen, dass eine Abfuhr nicht am selben Tag vollendet werden kann. Deshalb sollten die Mülleimer draußen stehen gelassen werden, denn dann wird am nächsten Tag die Tour fortgesetzt.
 
Weitere Informationen erhalten Sie von der GOA unter den Telefonnummern 07171 1800-520 und -555.
 
 
 
  Unnötiges Laufenlassen von Motoren
 
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das „Warmlaufenlassen“ des Motors nach Aussagen von Kfz-Herstellern und Verkehrsclubs wirtschaftlich und technisch völlig unsinnig ist. Ein Motor erreicht die Betriebstemperatur am schnellsten beim Fahren im mittleren Drehzahlbereich. Der kalte Motor stößt dagegen die doppelte bis dreifache Menge an Schadstoffen aus und ist aufgrund der hohen Drehzahl besonders laut.
Deshalb: Befreien Sie Ihr Auto zuerst von Schnee und Eis, starten dann den Motor und fahren zügig los.
Kraftfahrzeuge - Verkehrslärm
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Es handelt sich dabei um kein „Kavaliersdelikt“.
Verstöße hiergegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
 

Was passiert beim Laufenlassen eines Motors im Leerlauf im Winter?
Bei kaltem Motor verbrennt der Kraftstoff nur unvollständig. Die Folgen sind Starterprobleme, Schädigungen des Motors und der Auspuffanlage. Der Motorverschleiß erhöht sich, da das angereicherte Kraftstoffgemisch sich in der Kaltphase an den Wänden der Zylinder niederschlägt und den Ölfilm abwäscht. Dadurch wird zugleich das Motoröl verdünnt, weil Benzin in die Ölwanne gelangt.
 
Wie hoch ist der Benzinverbrauch?

Bei drei Minuten Leerlauf verbrauchen Sie ebenso viel Kraftstoff wie bei einem Kilometer Fahrt.
 
Wann ist das Laufenlassen unnötiger Lärm?

Das Laufenlassen eines Motors ist „unnötig“, wenn ein ausreichender technischer Grund dafür nicht vorliegt oder wenn es über das bei sachgerechter Benutzung notwendig Maß hinausgeht. Eine konkrete Beeinträchtigung bestimmter Personen durch Abgasbelästigung muss nicht festgestellt werden, es reicht die abstrakte Gefährdung.
 
Rechtsgrundlagen

Diese gesetzlichen Grundlagen geben nur den groben Rahmen vor, deren Einhaltung für alle Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sein sollte, um ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen:
• § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
• § 49 StVO
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO verstößt.
 
 
 
  Schützen Sie Wasserleitungen und Wasserzähler gegen Frost
 
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten sämtliche Haus- und Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle hierfür Verantwortlichen im eigenen Interesse, die nachfolgenden Empfehlungen zu beachten, da für Wasserverluste wegen schadhafter Wasserleitungen oder Schäden an Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar sind.
In der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen - insbesondere in Kellern - sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden.
Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtheit überprüft und gegebenenfalls in Stand gesetzt werden. Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste wegen Frostschäden über den Winter zu vermeiden.
Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Gegebenenfalls können elektrische Rohrwärmer an den frostgefährdeten Leitungen angebracht werden. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.
Bitte überprüfen Sie auch den Zählerstand Ihrer Wasseruhr von Zeit zu Zeit!
Rohrbrüche, die nicht bemerkt wurden, führen zu einem sehr hohen Wasserverbrauch. Die daraus resultierenden hohen Verbrauchskosten muss der Wasserabnehmer tragen.
 
 
 
  Entsorgung von Feuerlöschern – ab sofort auf Ellert
 
Ausgediente Feuerlöscher müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, denn sie können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe wie Halone enthalten. Auch das darin eventuell enthaltene Druckgas kann bei falscher Entsorgung zum explosionsartigen Zerbersten des Löschmittelbehälters führen. Feuerlöscher gehören daher nicht in die Mülltonne und auch nicht zum Altmetall. Die GOA weist darauf hin, dass nicht mehr gebrauchte Feuerlöscher ab sofort jeden Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr auf dem Ellert an der Problemstoffannahmestelle gegen Entgelt angeliefert werden können. Sie müssen dann von Fachpersonal vorschriftsmäßig zerlegt und die Einzelkomponenten korrekt entsorgt werden.
 
Feuerlöscher sollten in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf deren Funktion überprüft werden. Wenn dies nicht durch ein fachkundiges Personal durchgeführt wird, ist nicht garantiert, dass der Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit ist.
 
Fragen zu Anlieferungen auf der Entsorgungsanlage Ellert beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn. 07171 1800-520 und -555.
 
 
 
  Grünabfallcontainer in Jagstzell geschlossen
 
An der Grünabfallannahmestelle auf der Entsorgungsanlage Reutehau sowie bei der Firma Ritter Recycling in Essingen (auf dem Gelände des ehemaligen Trost-Ziegelwerks) ist die Abgabe von Grünabfall das ganze Jahr über und ohne Mengenbegrenzung möglich.
Auch an den Grünabfallcontainern auf den Wertstoffhöfen können die Grünabfälle das ganze Jahr über abgegeben werden
. Hier gilt aus Platzgründen eine Höchstmenge von drei Kubikmetern. Für kleinere Mengen gibt es den 50 Liter Grünschnitt-Sack aus Papier, der das ganze Jahr über in den GOA-Agenturen für 1,70 Euro angeboten wird. Der Papiersack kann dann zur wöchentlichen Biosammlung bereitgestellt werden.
Fragen zum Grüngut beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn. (0 71 71) 18 00 - 5 20 und - 5 55.
 
 
 
  Die GOA teilt mit, dass die Erdaushub- und Bauschuttdeponie in Schwäbisch Gmünd-Herlikofen
ab 1. November verkürzte Öffnungszeiten über die Wintersaison
hat.

Vom 1. November 2011 bis zum 14. März 2012 ist die Deponie Herlikofen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr durchgehend geöffnet. Samstags bleibt die Deponie während den Winter-Öffnungszeiten geschlossen.

Fragen zu den Öffnungszeiten und zur Anlieferung auf der Deponie Herlikofen beantwortet die GOA unter den Tel.Nrn. (07171) 1800-555 und -520.
 
 
 
  GOA-Problemstoffmobil – Standzeiten fehlen im Abfuhrkalender
 
Im neuen, seit April 2011 gültigen Abfuhrkalender hat sich leider ein kleiner Fehler eingeschlichen. Die Termine und Standzeiten vom Problemstoffmobil auf dem Wertstoffhof Ellwangen fehlen. Die GOA weist darauf hin, dass das Problemstoffmobil wie folgt auf dem Wertstoffhof Ellwangen (Schießwasen) ist:
08.02.2012 Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr
21.03.2012 Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr
Weitere Fragen zu den Abfuhrterminen beantwortet die GOA unter Tel. (0 71 71) 18 00 - 5 55 und - 5 20.
 
 
 
  Entsorgung von Energiesparlampen
 
Energiesparlampen enthalten
große Mengen an Umweltgiften wie Quecksilber, Blei und Cadmium
.
Fast überall müssen sie darum über die Problemstoffsammlung entsorgt werden, was die Nutzer oft als umständlich empfinden. Im Ostalbkreis gibt es jedoch ein weitaus bequemeres Entsorgungsangebot:
Alle GOA-Wertstoffhöfe nehmen alte Energiesparlampen kostenlos an.

Dieser Entsorgungsweg gilt nicht für die klassischen Leuchtstoffröhren. Weil deren Form und Größe besondere Vorsichtsmaßnahmen in der Handhabung erfordern, können sie weiterhin nur bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.

Fragen zu den Entsorgungswegen für Leuchtmittel beantwortet die GOA am Telefon unter (0 71 71) 18 00 - 5 55 und im Internet unter www.goa-online.de.

Bild: GOA
 
 
 
  Bürgerschaftliche Solidarität mit dem DRK Ortsverein
 

In den zurückliegenden Jahren hat der DRK Ortsverein als Dienst für die Jagstzeller Bürgerschaft das Altpapier in seiner vierteljährlichen Straßensammlung zuverlässig eingesammelt. Und das, unabhängig vom Marktwert des Altpapiers, also auch in Zeiten, als es nicht einmal einen kostendeckenden Verkaufserlös eingebracht hat.
Der DRK Ortsverein leistet als Rettungs- u. Hilfsorganisation auch mit einer sehr guten Jugendarbeit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Dorfgemeinschaft. Er ist auch weiterhin auf die Einnahmen aus der Straßensammlung des Altpapiers für die Erfüllung seiner Aufgaben dringend angewiesen. Der DRK Ortsverein wird deshalb in Jagstzell auch nach Einführung der blauen Tonne durch den Landkreis bzw. die GOA weiterhin vierteljährlich Straßensammlungen des Altpapiers durchführen.
Hiermit appelliere ich an die Jagstzeller Bürger, weiterhin mit dem DRK Ortsverein solidarisch zu sein, und auf die blaue Tonne zu Gunsten der Straßensammlungen des DRK zu verzichten.
 

Raimund Müller, Bürgermeister

Sammeltermine 2012: Jeweils am Freitag - 16. März / 22. Juni / 7. September / 16. November
 
 
 
  Wasserhärte in Jagstzell (Stand September 2011)

Das abgegebene Trinkwasser des Zweckverbands Wasserversorgung Jagstgruppe liegt für die Teilorte Dankoltsweiler, Eichenrain und Dietrichsweiler mit 2,34 mmol/l (entspricht 13,1° dH), im Härtebereich mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).

Für die übrigen Teilorte liegt das Trinkwasser der Jagstgruppe mit 3,04 - 3,21 mmol/l (entspricht 17 - 18° dH),
im Härtebereich hart (> 2,5 mmol/l).
 
 
 
  Zweckverband RiesWasserVersorgung

Mitteilung zu Uranwerten im Trinkwasser


Der Zweckverband RiesWasserVersorgung teilt mit, dass der Uranwert im Trinkwasser des gesamten Verbandsgebietes unter dem vom Umweltbundesamt genannten Richtwert von 10 Mikrogramm pro Liter liegt.
In der Trinkwasserverordnung ist kein Grenzwert für Uran genannt. Der empfohlene lebenslang duldbare gesundheitliche Leitwert von 10 µg Uran pro Liter gilt für alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich nicht gestillter Säuglinge und ist auf toxikologisch- epidemiologischer Basis als gesundheitlich sicher zu betrachten.

Im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes betragen die Werte für alle Ortsteile 9,1 µg/l.

Neben diesen Anforderungen für das Trinkwasser werden in der Mineral- und Tafelwasserverordnung Parameterwerte für eine besondere Kennzeichnung (für das Inverkehrbringen „als besonders geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung") genannt. Solche Werte gibt es z.B. für Nitrat (10 mg/l), Natrium als Bestandteil des Kochsalzes (20 mg/l), Fluorid (0,7 mg/l), Nitrit (0,02 mg/l) und auch für Uran mit 2 µg/l. Das heißt, diese Werte sind ausschließlich zur Vermeidung einer wettbewerbsverzerrenden, irreführenden Werbung von Mineral- und Tafelwässern gedacht.
Am Beispiel Nitrat sei dies näher erläutert: Das Umweltbundesamt kommt in seiner Nitratempfehlung zu der Bewertung, dass der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser für die Risikogruppe der Säuglinge 50 mg/l beträgt. Ein solches Trinkwasser ist uneingeschränkt zur Zubereitung von Säuglingsnahrung zu verwenden.
Bei einer speziellen Werbung mit dem Aufdruck „geeignet für Säuglingsnahrung" ist ein Gehalt von höchstens 10mg/l einzuhalten.
 
 
 
  Mit OstalbMobil günstig unterwegs!

Bus und Bahn fahren ist in vielen Fällen nicht nur sicherer und bequemer, auch die Umwelt profitiert davon ..... und vor allem Ihr Geldbeutel. Mit einem Monats-Abo von OstalbMobil ist man im Vergleich zum Pkw um bis zu 55 % günstiger unterwegs. So spart man beispielsweise auf der Fahrstrecke von Aalen nach Schwäbisch Gmünd über 1.100 € im Jahr, wenn man statt dem Pkw ein Monats-Abo von OstalbMobil wählt.  mehr...
 
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de