|
|
| |
|
|
| |
Überprüfung der landwirtschaftlichen
Zugmaschinen
nach § 29 StVZO durch die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Ellwangen
Der TÜV SÜD Auto Service wird, wie in den Vorjahren, auch in diesem
Winter die Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen in unserer
Gemeinde durchführen.
Die Überprüfung ist am
Samstag, 3. März 2012, von 08.00 Uhr - 11.30 Uhr, bei der Fa.
Gärtner in Jagstzell-Dankoltsweiler vorgesehen.
Halter von landwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. Fahrzeugen, die zur
Prüfung anstehen, können diese bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell,
Tel. 90 60 - 0, unter Angabe des amtlichen Kennzeichens,
bis spätestens Mittwoch, 22.
Februar 2012 anmelden. |
|
| |
|
|
| |
1. Fachtagung „Regenerative
Energien“
Die erste Fachtagung „Regenerative Energien“ findet am
Donnerstag, 23. Februar
2012, ab 09:30 Uhr im Gasthaus „Kellerhaus“ in Aalen-Oberalfingen statt.
Themenschwerpunkte sind die Wirtschaftlichkeit verschiedener Verfahren
der regenerativen Energieerzeugung, neueste Entwicklungen auf den
Gebieten Photovoltaik, Windenergie, Biogas und Holzhackschnitzel sowie
die Energieeffizienzberatung. Die Vortragsveranstaltung wird vom
Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Ostalbkreis zusammen
mit dem Kreisbauernverband, dem Maschinenring und dem
Milchviehberatungsdienst Ostalb sowie dem Verein Landwirtschaftlicher
Fachbildung im Ostalbkreis durchgeführt.
Ende der Veranstaltung ist gegen 15:45 Uhr.
Alle interessierten Landwirte und Bürger sind herzlich dazu
eingeladen. |
|
| |
|
|
| |
Beratungskreis Pflanzenproduktion tagt
Der Beratungskreis Pflanzenproduktion des Landratsamtes
Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, tagt am
Donnerstag, 23.
Februar 2012, um 20:00 Uhr, im Gasthaus
„Rössle“ in Göggingen-Mulfingen. Landwirte sowie
sonstige Interessierte sind dazu herzlich eingeladen.
Die Pflanzenproduktionsberater des Landratsamts werden über
Aktuelles zum MEKA, Fachrecht und Cross Compliance
berichten. Weiter werden sie Versuchsergebnisse sowie
Empfehlungen zum Bereich Pflanzenschutz präsentieren. Als
Gastreferenten werden Vertreter der Pflanzenschutzfirmen DOW
und DU PONT mitwirken. |
|
| |
|
|
| |
NID (Nitrat-Informations-Dienst):
Stickstoff-Boden-Untersuchungen stehen an
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis weist
darauf hin, dass im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes (NID) alle
Landwirte zu Vegetationsbeginn ihre Ackerflächen auf Nitrat-Stickstoff
untersuchen lassen können. Alternativ sind die Werte der
Landwirtschaftsverwaltung, veröffentlicht in den Landwirtschaftlichen
Wochenblättern (abrufbar auch unter unter
www.landwirtschaft-bw.info
, Rubrik Pflanzenbau-Umweltschutz, Nitratinformationsdienst), ab
Februar/März für die Düngeberechnung zu verwenden.
Die Untersuchung nach NID sollten insbesondere Landwirte in
Wasserschutzgebieten nutzen. In bestimmten Wasserschutzgebieten
(Problem- und Sanierungsgebieten) besteht jedoch vielfach
Untersuchungspflicht. So haben insbesondere Betriebe mit mehr als
1,4 GV/ha 50 Prozent ihrer Schläge auf Ackerland selbst zu beproben.
Betroffen sind Wasserschutzgebiete in den Gemeinden Aalen,
Adelmannsfelden, Rosenberg, Großdeinbach, Jagstzell, Kirchheim und
Rainau-Dalkingen.
Detaillierte Informationen zur Anwendung der Messmethode insbesondere in
Problem- und Sanierungsgebieten können aus dem Merkblatt
Wasserschutz/SchALVO entnommen werden.
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft erinnert daran, auch den
Grundbodenuntersuchungszeitraum zu überprüfen. So sind nach der
Düngeverordnung des Bundes alle sechs Jahre Acker- und Grünlandschläge
größer 1 Hektar auf die Grundnährstoffe, allen voran Phosphor, zu
untersuchen.
Die notwendigen Unterlagen und Gerätschaften für die
Stickstoffprobenahme stellt das Landratsamt Ostalbkreis,
Geschäftsbereich Landwirtschaft, Schloss, 73479 Ellwangen wie in den
Vorjahren bei Rücklage eines Pfands zur Verfügung. Dort können auch die
Proben abgegeben werden. Weitere Ansprechpartner für Nmin-, Grundboden-
und Gülleuntersuchungen für den Bereich Härtsfeld sind die Landwirte
Josef Mühlberger in Neresheim-Eichplatte (Tel. 07326 480) und Eugen
Neher in Bopfingen-Unterriffingen
(Tel. 07362 7869), ebenso der Maschinenring Ostalb, Hüttlingen (07361
528 26-0) .
Nähere Auskünfte zu allen Aspekten der Düngung erhalten Sie beim
Geschäftsbereich Landwirtschaft in Ellwangen unter der
Tel. 07961 9059-36-51 oder 9059-36-23 (Herr Schuler/Herr Keudle),
9059-36-27 (Herr Diemer) oder unter www.landwirtschaft-bw.info, Rubrik
Dienststellen, Landratsämter, Ostalbkreis. |
|
| |
|
|
| |
Der Geschäftsbereich Wald und Forstwirtschaft der Landkreisverwaltung
informiert:
Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an den Forstlichen
Bildungsstätten des Landesbetriebs ForstBW - Angebote
Januar bis April 2012
Forstliches Bildungszentrum Königsbronn
WB-0812 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald in
Baden-Württemberg 13.03.
WF-0712 Holzrücken im Privatwald *** 07.-09.03.
WF-0812 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden-Prüfung“ ***
28.02.
WF-0912 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkran-Prüfung“ *** 29.02.
WF-1212 Holzrücken mit dem Pferd 02.-04.04. (Lehrgangsgebühr: 360 Euro
Vorkasse; LBG-Mitgl. 180 Euro)
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe WB-0112 Waldbewirtschaftung für
Neueigentümer von Wald
Teil 1 ForstBW, Wald-Geschichte, -Erneuerung, -Pflege, Arten,
Standortfaktoren, Wild 01.-02.03.
Teil 2 Rechtliche und steuerliche Grundlagen, Holzsortierung und
-verkauf 15.-16.03.
Teil 3 Waldfunktionen, Schutzgebiete, Verkehrssicherungspflicht
22.-23.03.
WB-0512 Walderneuerung durch Pflanzung 27.-28.03.
WF-0212 Holzernte-Grundlehrgang *** 27.-29.02.
WL-0512 Wildschäden im Wald 29.-30.03.
BM-0212 Vermarktung von Nadelstarkholz 20.04. (Waldschulheim
Höllhof/Gengenbach)
Überregionales Stützpunkt-Angebot:
Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach
BM-0612 Der Privatwald als Energieholzlieferant 19.04.
Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn
Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter,
FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter, Interessierte
Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 40 Euro
Pro Tag, für Privatwaldbesitzer in Baden-Württemberg ermäßigt: 20 Euro.
Abweichende Lehrgangsgebühr bei Motorsägen-Lehrgängen, beim kombinierten
Lehrgang WF-0312 und bei WF-1212. Mitglieder der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg bezahlen bei den mit ***
gekennzeichneten Lehrgängen keine Lehrgangsgebühren, beim kombinierten
Lehrgang WF-0312: 40 Euro, bei WF-1212: 180 Euro.
Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 Euro pro
Tag bei Vollpension.
Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bildungsangebots 2011.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551
Königsbronn, Tel. (0 73 28) 96 03-13, Fax: (0 73 28) 96 03-44,
E-Mail: fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-Allee 2,
76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 9 26-3391, Fax: (07 21) 9 26-6297, E-Mail:
fbz.karlsruhe@forst.bwl.de
Forstlicher HSP Schwarzach, Schlossweg 1, 74869 Schwarzach, Tel. (0 62
61) 84 10 60, Fax: (0 62 61) 84 47 05,
E-Mail: forst.schwarzach@neckar-odenwald-kreis.de
Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebes ForstBW finden Sie im
Internet unter
www.wald-online-bw.de sowie bei der Unteren Forstbehörde an
Ihrem Landratsamt in der
Broschüre „aktiv für den Wald - Bildungsangebot 2012 des Landesbetriebes
ForstBW“. |
|
| |
|
|
| |
Bekanntmachung des Landratsamtes Ostalbkreis -
Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Zuständigkeit für zugelassene Schlachtbetriebe und
Hausschlachtungen:
|
Bezirk |
Amtlicher
Tierarzt
|
Stellvertreter |
|
|
Dr. Thomas Hofmann
|
Ulrich
Feldmeyer |
Kontaktadressen der amtlichen Tierärzte:
Ulrich Feldmeyer, Am Stelzenbach 9, 73479 Ellwangen, Tel. (0
79 61) 9 86 92 42
Dr. Thomas Hofmann, Eichenstr. 16, 74579 Fichtenau, Tel. ( 0
79 62) 22 54
Adressen und Annahmezeiten der Trichinenuntersuchungsstellen
im Ostalb-kreis sind auf der Internetseite des Landratsamtes
Ostalbkreis unter
www.verbraucherschutz.ostalbkreis.de abrufbar.
Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tel. (0 73 61) 5 03 – 18 30 |
|
| |
|
 |
|