Jagstzeller Mitteilungen: Informationen für Land- und  Forstwirte

 

 

 
  Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen
nach § 29 StVZO durch die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Ellwangen

Der TÜV SÜD Auto Service wird, wie in den Vorjahren, auch in diesem Winter die Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen in unserer Gemeinde durchführen.

Die Überprüfung ist am Samstag, 3. März 2012, von 08.00 Uhr - 11.30 Uhr, bei der Fa. Gärtner in Jagstzell-Dankoltsweiler vorgesehen.
Halter von landwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. Fahrzeugen, die zur Prüfung anstehen, können diese bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell, Tel. 90 60 - 0, unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, bis spätestens Mittwoch, 22. Februar 2012 anmelden.
 
 
 
  1. Fachtagung „Regenerative Energien
 
Die erste Fachtagung „Regenerative Energien“ findet am Donnerstag, 23. Februar 2012, ab 09:30 Uhr im Gasthaus „Kellerhaus“ in Aalen-Oberalfingen statt. Themenschwerpunkte sind die Wirtschaftlichkeit verschiedener Verfahren der regenerativen Energieerzeugung, neueste Entwicklungen auf den Gebieten Photovoltaik, Windenergie, Biogas und Holzhackschnitzel sowie die Energieeffizienzberatung. Die Vortragsveranstaltung wird vom Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Ostalbkreis zusammen mit dem Kreisbauernverband, dem Maschinenring und dem Milchviehberatungsdienst Ostalb sowie dem Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung im Ostalbkreis durchgeführt.
Ende der Veranstaltung ist gegen 15:45 Uhr.
Alle interessierten Landwirte und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
 
 
 
  Beratungskreis Pflanzenproduktion tagt

Der Beratungskreis Pflanzenproduktion des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, tagt am
Donnerstag, 23. Februar 2012, um 20:00 Uhr, im Gasthaus „Rössle“ in Göggingen-Mulfingen. Landwirte sowie sonstige Interessierte sind dazu herzlich eingeladen.
Die Pflanzenproduktionsberater des Landratsamts werden über Aktuelles zum MEKA, Fachrecht und Cross Compliance berichten. Weiter werden sie Versuchsergebnisse sowie Empfehlungen zum Bereich Pflanzenschutz präsentieren. Als Gastreferenten werden Vertreter der Pflanzenschutzfirmen DOW und DU PONT mitwirken.
 
 
 
  NID (Nitrat-Informations-Dienst): Stickstoff-Boden-Untersuchungen stehen an

Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis weist darauf hin, dass im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes (NID) alle Landwirte zu Vegetationsbeginn ihre Ackerflächen auf Nitrat-Stickstoff untersuchen lassen können. Alternativ sind die Werte der Landwirtschaftsverwaltung, veröffentlicht in den Landwirtschaftlichen Wochenblättern (abrufbar auch unter unter www.landwirtschaft-bw.info , Rubrik Pflanzenbau-Umweltschutz, Nitratinformationsdienst), ab Februar/März für die Düngeberechnung zu verwenden.
Die Untersuchung nach NID sollten insbesondere Landwirte in Wasserschutzgebieten nutzen. In bestimmten Wasserschutzgebieten (Problem- und Sanierungsgebieten) besteht jedoch vielfach Untersuchungspflicht. So haben insbesondere Betriebe mit mehr als
1,4 GV/ha 50 Prozent ihrer Schläge auf Ackerland selbst zu beproben. Betroffen sind Wasserschutzgebiete in den Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Rosenberg, Großdeinbach, Jagstzell, Kirchheim und Rainau-Dalkingen.
Detaillierte Informationen zur Anwendung der Messmethode insbesondere in Problem- und Sanierungsgebieten können aus dem Merkblatt Wasserschutz/SchALVO entnommen werden.
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft erinnert daran, auch den Grundbodenuntersuchungszeitraum zu überprüfen. So sind nach der Düngeverordnung des Bundes alle sechs Jahre Acker- und Grünlandschläge größer 1 Hektar auf die Grundnährstoffe, allen voran Phosphor, zu untersuchen.

Die notwendigen Unterlagen und Gerätschaften für die Stickstoffprobenahme stellt das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, Schloss, 73479 Ellwangen wie in den Vorjahren bei Rücklage eines Pfands zur Verfügung. Dort können auch die Proben abgegeben werden. Weitere Ansprechpartner für Nmin-, Grundboden- und Gülleuntersuchungen für den Bereich Härtsfeld sind die Landwirte Josef Mühlberger in Neresheim-Eichplatte (Tel. 07326 480) und Eugen Neher in Bopfingen-Unterriffingen
(Tel. 07362 7869), ebenso der Maschinenring Ostalb, Hüttlingen (07361 528 26-0) .
Nähere Auskünfte zu allen Aspekten der Düngung erhalten Sie beim Geschäftsbereich Landwirtschaft in Ellwangen unter der
Tel. 07961 9059-36-51 oder 9059-36-23 (Herr Schuler/Herr Keudle), 9059-36-27 (Herr Diemer) oder unter www.landwirtschaft-bw.info, Rubrik Dienststellen, Landratsämter, Ostalbkreis.
 
 
 
  Der Geschäftsbereich Wald und Forstwirtschaft der Landkreisverwaltung informiert:
Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an den Forstlichen Bildungsstätten des Landesbetriebs ForstBW - Angebote Januar bis April 2012

Forstliches Bildungszentrum Königsbronn
WB-0812 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald in Baden-Württemberg 13.03.
WF-0712 Holzrücken im Privatwald *** 07.-09.03.
WF-0812 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden-Prüfung“ *** 28.02.
WF-0912 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkran-Prüfung“ *** 29.02.
WF-1212 Holzrücken mit dem Pferd 02.-04.04. (Lehrgangsgebühr: 360 Euro Vorkasse; LBG-Mitgl. 180 Euro)

Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe WB-0112 Waldbewirtschaftung für Neueigentümer von Wald
Teil 1 ForstBW, Wald-Geschichte, -Erneuerung, -Pflege, Arten, Standortfaktoren, Wild 01.-02.03.
Teil 2 Rechtliche und steuerliche Grundlagen, Holzsortierung und -verkauf 15.-16.03.
Teil 3 Waldfunktionen, Schutzgebiete, Verkehrssicherungspflicht 22.-23.03.
WB-0512 Walderneuerung durch Pflanzung 27.-28.03.
WF-0212 Holzernte-Grundlehrgang ***  27.-29.02.
WL-0512 Wildschäden im Wald 29.-30.03.
BM-0212 Vermarktung von Nadelstarkholz 20.04. (Waldschulheim Höllhof/Gengenbach)

Überregionales Stützpunkt-Angebot:
Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach
BM-0612 Der Privatwald als Energieholzlieferant 19.04.

Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn
Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter, FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter, Interessierte
Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 40 Euro Pro Tag, für Privatwaldbesitzer in Baden-Württemberg ermäßigt: 20 Euro. Abweichende Lehrgangsgebühr bei Motorsägen-Lehrgängen, beim kombinierten Lehrgang WF-0312 und bei WF-1212. Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg bezahlen bei den mit *** gekennzeichneten Lehrgängen keine Lehrgangsgebühren, beim kombinierten Lehrgang WF-0312: 40 Euro, bei WF-1212: 180 Euro.
Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 Euro pro Tag bei Vollpension.

Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebots 2011.

Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551 Königsbronn, Tel. (0 73 28) 96 03-13, Fax: (0 73 28) 96 03-44,
E-Mail: fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-Allee 2, 76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 9 26-3391, Fax: (07 21) 9 26-6297, E-Mail: fbz.karlsruhe@forst.bwl.de
Forstlicher HSP Schwarzach, Schlossweg 1, 74869 Schwarzach, Tel. (0 62 61) 84 10 60, Fax: (0 62 61) 84 47 05,
E-Mail: forst.schwarzach@neckar-odenwald-kreis.de
Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebes ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-online-bw.de  sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der
Broschüre „aktiv für den Wald - Bildungsangebot 2012 des Landesbetriebes ForstBW“.
 
 
 
  Bekanntmachung des Landratsamtes Ostalbkreis -
Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung


Zuständigkeit für zugelassene Schlachtbetriebe und Hausschlachtungen:
 

Bezirk

Amtlicher Tierarzt

Stellvertreter

Jagstzell

Dr. Thomas Hofmann     

Ulrich Feldmeyer             


Kontaktadressen der amtlichen Tierärzte:

Ulrich Feldmeyer, Am Stelzenbach 9, 73479 Ellwangen, Tel. (0 79 61) 9 86 92 42
Dr. Thomas Hofmann, Eichenstr. 16, 74579 Fichtenau, Tel. ( 0 79 62) 22 54

Adressen und Annahmezeiten der Trichinenuntersuchungsstellen im Ostalb-kreis sind auf der Internetseite des Landratsamtes Ostalbkreis unter www.verbraucherschutz.ostalbkreis.de  abrufbar.

Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel. (0 73 61) 5 03 – 18 30

 
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de