Jagstzeller Mitteilungen: Was sonst noch interessiert?

 

 

 
  Das "fiftyFifty-Taxi" fährt junge Leute sicher durch die närrische Zeit!
 
Jetzt kommt der Fasching in die heiße Phase. Aber wie kommt man von der Party nach Hause? Das fragen sich viele. Hierzu ein Tipp des Ostalbkreises: Wie in den vergangenen Jahren fährt auch dieses Jahr das "fiftyFifty-Taxi" wieder während der närrischen Zeit. Das heißt,
Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 25 Jahren können die "fiftyFifty-Bons" vom "Schmutzigen Donnerstag" (16. Februar) bis einschließlich "Faschingsdienstag" (21. Februar) jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des darauffolgenden Tages einlösen und somit zum halben Preis Taxi fahren.

 
Aber rechtzeitig daran denken, bei den rund 80 teilnehmenden Toto-Lotto-Verkaufsstellen im Ostalbkreis "fiftyFifty-Bons" für 5,00 Euro zu kaufen!
 
Diese haben im Taxi einen Wert von 10,00 Euro. Diese Ausweitung des Gültigkeitszeitraums ist auf Grund der finanziellen Unterstützung der Aktionspartner TRW Automotive GmbH Alfdorf, Daimler AG Mercedes-Benz Niederlassung Ulm/Schwäbisch Gmünd, Kreissparkasse Ostalb, Triumph International AG, Günther + Schramm GmbH Oberkochen und anderer Sponsoren wie Kessler & Co. GmbH & Co. KG Abtsgmünd, Carl Zeiss AG, Löwenbrauerei Wasseralfingen sowie dem Hilfsverein beim Amtsgericht Aalen e. V. möglich. Auch die im Ostalbkreis ansässigen Taxiunternehmen beteiligen sich mit einem beachtlichen Betrag.
 
Die teilnehmenden Taxiunternehmen sind mit dem Betriebssitz und den Rufnummern auf der Rückseite des Bons verzeichnet. Man ruft sich einfach sein Taxi, steigt in das mit dem blauen "fiftyFifty-Taxi"-Aufkleber gekennzeichnete Taxi ein und fährt sicher und bequem nach Hause. Wenn man sich das "fiftyFifty-Taxi" noch mit zwei oder drei Freunden teilt, wird es mit den "fiftyFifty-Bons" natürlich noch günstiger.
 
Auch die Organisatoren von Faschingsveranstaltungen haben die Möglichkeit, "fiftyFifty-Bons" beim Landratsamt zu erwerben und diese während der Veranstaltung an die Jugendlichen zu verkaufen, damit diese sicher nach Hause kommen.
 
Fragen beantwortet gerne das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Nahverkehr, Tel. 07361 503-1281 oder 503-1547. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.nahverkehr.ostalbkreis.de
 
 
 
  Ab Februar 2012: Ostalb-Abo mit erweiterter Netzöffnung ab 12:00 Uhr

Höhere Eigenanteile werden mit besseren Leistungen versüßt

Das 1. Schulhalbjahr ist bald zu Ende. Tausende von Schülerinnen und Schüler waren und sind sicher mit dem Ostalb-Abo unterwegs. Zum neuen Schulhalbjahr gibt es nun einige Änderungen, auf die das Landratsamt hinweist:

Angesichts der hohen Kosten im ÖPNV sind Preisanpassungen in der Schülerbeförderung unerlässlich. Daher hat der Kreistag des Ostalbkreises bereits vor den Sommerferien letzten Jahres eine allgemeine Erhöhung der Eigenanteile zum 1. Februar 2012 beschlossen. Künftig werden für eine Schülermonatskarte - weiterhin unabhängig von der Entfernung - pro Monat 2,00 Euro mehr fällig. Die Eigenanteile betragen künftig für Haupt- und Förderschüler 25,50 Euro, für Realschüler und Gymnasiasten 35,00 Euro und für Berufsschüler 50,00 Euro pro Monat. Das besondere Bonbon des Ostalbkreises hat dabei weiterhin Bestand: In den Monaten Januar und Juli wird auf einen halben Eigenanteil verzichtet. Somit werden Familien je Kind und Schuljahr lediglich mit 20,00 Euro mehr belastet.

Die besonderen Zusatzleistungen der Verkehrsunternehmen zum Ostalb-Abo - die freizügige Nutzung aller Bus- und Bahnstrecken im Nahverkehr innerhalb des Ostalbkreises wochentags, an Wochenenden und den allgemeinen Ferien - wird jetzt erweitert. Die Verkehrsunternehmen haben einer allgemein gültigen Netzöffnung wochentags außerhalb den Schulferien bereits ab 12:00 Uhr zugestimmt. Am Wochenende und den Ferien gilt dies rund um die Uhr.

„Nach wie vor ist das Ostalb-Abo dadurch ein Top-Angebot für alle Schülerinnen und Schüler, um kostengünstig und vor allem sicher zur Schule und wieder nach Hause zu kommen und gleichzeitig in der Freizeit aktiv zu sein“, betont Landrat Klaus Pavel.

Schüler, die schon ein Ostalb-Abo haben, erhalten die neue Karte automatisch über die Schulsekretariate. Wer noch kein Ostalb-Abo für das 2. Schulhalbjahr 2011/2012 hat und noch eines möchte: Bestellscheine gibt es bei den Schulen, den Verkehrsunternehmen oder beim Ostalbkreis. Nähere Informationen unter www.ostalbkreis.de  oder 07361 503-1363
 
 
 
  Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2012
 
Ergebnisse aus Vorjahren können unter www.statistik-bw.de  abgerufen werden
 
Am 9. Januar 2012 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2012. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich rund 48 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt.

Bei der Stichprobenziehung werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Vorteile dieses unterjährigen Erhebungskonzeptes liegen in der höheren Aktualität und Qualität der Ergebnisse, die als Quartals- und als Jahresdurchschnittsergebnis vorliegen.

Datenschutz und Geheimhaltung sind umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Der Gesetzgeber hat die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.

Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. „Ein Fünftel der unter 35-Jährigen ist befristet beschäftigt“, „In Baden-Württemberg leben 2,8 Millionen Migranten“, „Vier von fünf Kindern wachsen in Baden-Württemberg bei Ehepaaren auf“, „Auch bei gleicher Qualifikation: Frauen verdienen weniger“ oder „MINT-Berufe nach wie vor klassische Männer-Domäne“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.

Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Statistisches Landesamt
Baden-Württemberg
70158 Stuttgart
Tel. (0711) 641 – 2971 oder – 2513
Mail: mikrozensus@stala.bwl.de
 
 
 
  Offene Stelle im Bundesfreiwilligendienst

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesbetrieb Gewässer, ist seit dem 01.07.2011 als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst im Bereich Praktischer Umweltschutz anerkannt. Beim Betriebshof Ellwangen kann somit ab sofort eine Stelle im neuen Bundesfreiwilligendienst besetzt werden.

Die künftige Tätigkeit liegt überwiegend im Bereich Gewässerunterhaltung, Gehölzpflege sowie Renaturierung von Gewässern. Weitere Informationen zu der Einsatzstelle finden Sie auch im Internet unter www.RP-Stuttgart.de

Anfragen bzw. Bewerbungen sind zu richten an das
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesbetrieb Gewässer, Referat 51,
Dienstsitz Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn, Tel. 07131 / 64-37227
 
 
 
  Brennstoffbeihilfe für die Heizperiode 2011/2012

Wie das Landratsamt (Geschäftsbereich Soziales) mitteilt, können Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, in der kommenden Heizperiode Brennstoffbeihilfen erhalten.

Eine pauschale Brennstoffbeihilfe wird nicht gewährt, wenn für die Heizkosten laufende Vorauszahlungen an den Vermieter oder ein Energieversorgungsunternehmen geleistet werden.
Die Pauschalsätze für die Brennstoffbeihilfe der Heizperiode 2011/2012 wurden wie folgt festgesetzt:
Personenkreis/Brennstoffart flüssige Brennstoffe feste Brennstoffe

Alleinstehende mit Haushaltsanschluss   496,00 € 271,00 €
Haushalte mit 1 und 2 Personen              834,00 € 541,00 €
Haushalte mit 3 und 4 Personen              999,00 € 671,00 €
Haushalte mit 5 und mehr Personen       1180,00 € 823,00 €

In begründeten Einzelfällen (z.B. außergewöhnlich schlechte Wohnverhältnisse, die einen erhöhten Heizbedarf bedingen) kann auf Antrag die Beihilfe angemessen erhöht werden. Die ungünstigen klimatischen Verhältnisse im Ostalbkreis wurden bei der Festsetzung der Pauschalsätze jedoch bereits berücksichtigt.

Zuständig für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, ist das Jobcenter mit ihren Dienststellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen.
Zuständig für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe) ist der Geschäftsbereich Soziales des Landratsamts Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.

Anträge nach dem SGB XII nehmen auch die Bürgermeisterämter entgegen.

Die Brennstoffbeihilfe ist auch als Einmalzahlung möglich, wenn sonst keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wird.

Als Berechtigte gelten Personen, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die nachstehenden Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich evtl. Mehrbedarfszuschläge und der Kosten der Unterkunft nicht oder nur geringfügig übersteigt. Übersteigendes Einkommen mindert die Hilfeleistung.

Die maßgebenden Regelbedarfsbeträge betragen:

nach SGB XII
für den Haushaltsvorstand oder Alleinstehende 364,00 €
für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,00 €
für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251,00 €
für Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres 287,00 €

nach SGB II
Arbeitslosengeld II
für Alleinstehende, Alleinerziehende oder mit mindj. Partner 364,00 €
wenn zwei Volljährige in der Bedarfsgemeinschaft sind, jeweils 328,00 €
für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 291,00 €

Sozialgeld
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,00 €
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251,00 €
im 15. Lebensjahr 287,00 €

Weitere Auskünfte erteilen der Geschäftsbereich Soziales unter den Telefon-Nummern 07361 / 503-1410 und 07171 / 32-4510 und das Jobcenter unter den Telefon-Nummern 07361 / 980-0, 07171 / 1048-0, 07961 / 5682-0 und 07362 / 92398-0.
 
 
 
  Wer nicht umrüstet schaut in die Röhre - In zwölf Monaten endet das analoge Satelliten-Zeitalter

Der Countdown läuft. In einem Jahr, am 30. April 2012 um 3 Uhr morgens wird in Deutschland der analoge Satelliten-Empfang abgeschaltet. Bis dahin müssen deutschlandweit noch etwa drei Millionen Haushalte auf Digitalempfang umstellen. In Baden-Württemberg haben bislang etwa 80 Prozent der Satellitenhaushalte auf digitale Technik umgerüstet. Für die restlichen 20 Prozent, das sind zwischen 300.000 und 400.000 Haushalte, tickt die Uhr.
„Wer in den nächsten 12 Monaten seinen alten, analogen Satelliten-Receiver nicht ausgetauscht hat, schaut buchstäblich in die Röhre – denn für den bleibt dann der Bildschirm schwarz", darauf weist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Thomas Langheinrich hin. „Es besteht also Handlungsbedarf".
Digitalfernsehen bietet Mehrwert
Alle öffentlich-rechtlichen und privaten Sender wie ARD, ZDF, SWR, RTL, Sat.1 oder ProSieben hatten sich vor zwei Jahren unter Moderation der Landesmedienanstalten darauf verständigt, ihre Inhalte ab 30. April 2012 nur noch digital über den Satelliten auszustrahlen. Das digitale Signal beansprucht eine geringere Übertragungskapazität bei gleichzeitig besserer Bild- und Tonqualität. Digitalfernsehen ist die Zukunft und bietet bereits jetzt hochauflösende Bilder in HDTV und Fernsehen in 3D.
Videotext Seite 198 hilft
Zuschauer, die nicht wissen, ob sie bereits über einen digitalen Satelliten-Receiver verfügen, können ihren Empfang über die Videotext-Seite 198 bei DasErste, ZDF, RTL, ProSieben oder Sat.1 testen. „Aber auch die Rundfunk- und Fernsehfachhändler stehen mit Rat und Tat zur Seite", so Langheinrich.
Das Ende des analogen Satelliten-Zeitalters wird europaweit eingeläutet. Bereits im Herbst dieses Jahres beginnt Frankreich mit der Abschaltung, Deutschland setzt im Frühjahr 2012 den Schlusspunkt.
Kabelkunden sind nicht betroffen
Nicht betroffen vom Umstieg sind die Kabelkunden. Hier bleibt alles beim alten – ein Umstiegstermin steht hier noch nicht fest.
Mehr Informationen zur Abschaltung des analogen Satelliten-Fernsehens bietet auch die Seite http://www.klardigital.de
 
 
 
  „PROSA“ Pro Sicherheit im Alter
 
Ein neues Serviceangebot der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg
 
Ab sofort können Sie sich im Servicezentrum für Altersvorsorge in Aalen bei der individuellen Planung ihrer Altersvorsorge von speziell geschulten Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung unterstützen und beraten lassen.
 
Was bieten die Servicezentren?
In den neuen Servicezentren informieren Experten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg anbieter- und produktneutral über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ziel ist, Ihnen das notwendige Wissen zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu vermitteln. So sollen Sie in die Lage versetzt werden, die für Sie passende Vorsorgestrategie treffen zu können – abhängig von Alter, Einkommen, Familienstand und der persönlichen Sicherheitsorientierung.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträgern übernimmt hier eine wichtige Wegweiserfunktion in Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung verfolgt keine eigene Gewinninteressen und gibt als neutraler und unabhängiger Partner Orientierungshilfen zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge.

Was können Sie von der Beratung erwarten?
Speziell qualifizierte Fachleute helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Altersvorsorge.
Auf Basis Ihrer persönlichen Lebenssituation informieren wir umfassend über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, damit Sie eine passende Vorsorgestrategie für Ihr Alter treffen können.
Dazu gehören
• Erläuterung der gesetzlichen Rentenansprüche
• Analyse der individuellen Vorsorgesituation
• Einschätzung des persönlichen Vorsorgebedarfs
• Erläuterung der Möglichkeiten zum Aufbau einer geförderten, privaten und/oder betrieblichen Altersvorsorge
• Hinweise zu Art, Funktionsweise, Chancen und Risiken der wichtigsten Produktarten
• Darstellung der gesetzlichen Fördermöglichkeiten
• Aushändigung eines Kundenleitfadens am Ende der Beratung

An wen richtet sich der neue Service?
Das Beratungsangebot richtet sich an alle, die Fragen zur Altersvorsorge haben und sich mit dem Thema auseinandersetzen, zum Beispiel weil sie
• bisher keine zusätzliche Altersvorsorge haben.
• wissen möchten, ob die bestehende Altersvorsorge ausreichend ist.
• vor einem Vertragsabschluss stehen.
• unsicher mit einem Produkt sind oder ein Produkt nicht verstanden haben.

Wo gibt es weitere Informationen? Wie bekomme ich meine PROSA Beratung ?
Weitere Informationen und Beratungstermine erhalten Sie unter www.prosa-bw.de 
oder telefonisch unter 07361 / 9684-177 oder per email an altersvorsorge.aalen@drv.bw.de
 
 
 
  „Krisenmanagement Stromausfall“
Handbuch Stromausfall

Das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben Deutschlands hängt im hohen Maße von der uneingeschränkten Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen ab. Eines der wichtigsten Teilsysteme kritischer Infrastrukturen ist die Stromversorgung.
Trotz sehr hoher Sicherheitsstandards der Versorgungsnetze in Deutschland können z. B. technische Defekte, menschliches Versagen, kriminelles Handeln oder Naturkatastrophen zu großflächigen und länger andauernden Stromausfällen führen.
Um die Herausforderung eines großflächigen, lang anhaltenden Stromausfalls in Baden-Württemberg bestmöglich meistern zu können, entstand daraus das Projekt „Krisenmanagement Stromausfall am Beispiel Baden-Württemberg“ mit der Herausgabe des Handbuchs Stromausfall.
Es wurde vom Projektkonsortium, an dem das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium beteiligt waren, erarbeitet. Aufgrund dieser Zusammensetzung, war es möglich behördlichen, planwirtschaftlichen und wissenschaftlichen Sachverstand zu bündeln.
Das Handbuch ist ein Pilotprojekt, das in seiner inhaltlichen Analyse begrenzt ist. Es wurden daher vier „Schwerpunktsektoren“ sowie der Querschnittsbereich Krisenkommunikation berücksichtigt. Untersucht wurden die Auswirkungen eines Stromausfalls auf die Sektoren
- Gesundheitswesen,
- Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Treibstoff),
- Industrie,
- luK-Technik.
Ziel des Handbuchs ist es, die Prozesse des Krisenmanagements zu unterstützen und die dafür notwendigen Hintergrundinformationen sowie praxisorientierte Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmenlisten bereitzustellen. Das Handbuch richtet sich sowohl an Behörden und Energieversorgungsunternehmen als auch an andere Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Auf Wunsch können Betreiber kritischer Infrastrukturen im Gemeindegebiet das Handbuch gerne im
Rathaus, Hauptstraße 6, Zimmer 103 bei Hauptamtsleiter Lars Freytag einsehen.
Falls gewünscht, ist die Verteilung auch auf elektronischem Wege möglich.
 
 
 
  Mit OstalbMobil günstig unterwegs!

Bus und Bahn fahren ist in vielen Fällen nicht nur sicherer und bequemer, auch die Umwelt profitiert davon ..... und vor allem Ihr Geldbeutel. Mit einem Monats-Abo von OstalbMobil ist man im Vergleich zum Pkw um bis zu 55 % günstiger unterwegs. So spart man beispielsweise auf der Fahrstrecke von Aalen nach Schwäbisch Gmünd über 1.100 € im Jahr, wenn man statt dem Pkw ein Monats-Abo von OstalbMobil wählt.  mehr...
 
 
 
  Wahlmöglichkeit zwischen OstalbMobil- und Bahn-Tarif

OstalbMobil, die Fahrpreiskooperation der Busse und Bahnen im Ostalbkreis bietet den Kunden im Bahnverkehr durchgängig eine Wahlmöglichkeit zwischen dem OstalbMobil-Preis und dem DB-Tarif. Damit kann der Fahrgast die für ihn jeweils preisgünstigere Tarifvariante lösen.
In der Regel ist der OstalbMobil-Fahrpreis für den Kunden günstiger. Es gibt jedoch Fälle, in welchen es für den Fahrgast preisgünstiger ist, statt des OstalbMobil-Preises bei "Bahnhof-zu-Bahnhof-Verbindungen" den DB-Tarif auszuwählen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fahrgast eine BahnCard besitzt. Der BahnCard-Rabatt (25 % oder 50 %) macht die Fahrt mit dem DB-Tarif teilweise günstiger als mit dem OstalbMobil-Fahrschein.
Außerdem ist es für Kunden mit älteren Kindern attraktiver, den DB-Tarif für einen Einzelfahrschein zu lösen, da bei der Bahn Kinder bis zum Alter von 14 Jahren kostenlos mit ihren Eltern oder Großeltern mitfahren dürfen, wenn von diesen Fahrscheine zum Normalpreis oder mit BahnCard-Rabatt benutzt werden.
Die Bedienung an den Nahverkehrsautomaten der Deutschen Bahn ist hierauf ausgelegt. Der Fahrgast wählt zuerst an dem am Automaten angebrachten Fahrzieltableau sein Fahrziel aus. Dann wird die Kennzahl des gewünschten Fahrziels eingegeben. Im Auswahlmenü erscheint der OstalbMobil-Preis und der DB-Tarif mit einer Preisvergleichsmöglichkeit für Einzelfahrscheine. Mittels der Menü-Kennzahl 1 oder 2 kann der Kunde dann auswählen, ob er einen OstalbMobil- oder einen DB-Fahrschein lösen möchte. Falls der Fahrgast anstelle des voreingestellten Einzelfahrscheins eine Zeitkarte wünscht oder über Ermäßigungsberechtigungen (z. B. BahnCard, OstalbMobil-Chipkarte) verfügt, empfiehlt es sich im Anschluss an die Tarifwahl, die möglichen Fahrscheinvarianten am Automaten vor der ersten Fahrt einmal durchzuspielen.
Weitere Informationen einschließlich der Masken, die auf dem Fahrscheinautomat angezeigt werden, gibt es unter www.OstalbMobil.de  in der Rubrik Fahrscheinarten zum Download.
 
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de