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Nachruf
Bestürzt
und tief betroffen nehmen die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr
Jagstzell Abschied von
Herrn Simon B r a d l e r
Durch einen tragischen Unglücksfall haben wir einen treuen,
pflichtbewussten, zuverlässigen und einsatzfreudigen Feuerwehrmann
verloren.
Simon Bradler stand seit einem Jahr in den Diensten der Freiwilligen
Feuerwehr Jagstzell und handelte getreu dem Feuerwehrgrundsatz „Gott
zur Ehr’, dem nächsten zur Wehr“.
Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Familie sowie allen
Angehörigen.
Wir werden Herrn Simon Bradler in dankbarer Erinnerung behalten.
Jagstzell, 06.02.2012
Für die Freiwillige Feuerwehr Jagstzell
Für die Gemeinde Jagstzell
Markus Ilg, Kommandant
Raimund Müller, Bürgermeister
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Betreten von zugefrorenen Gewässern
Im Winter gehen oft Gefahr und Vergnügen beim Betreten zugefrorener
Gewässer Hand in Hand.
Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen wird vielerorts
Schlittschuh gelaufen.
Wer hierzu Seen, Weiher u. ä. betritt, begibt sich in Lebensgefahr,
wenn die Eisdecke nicht tragfähig ist. In der kritischen Zeit bis
Erreichen der Tragfähigkeit, im Zu- und Ablaufbereich sowie nach
Beginn der Tauperiode dürfen die Eisflächen nicht betreten werden.
Erwachsenen muss grundsätzlich klar sein, welche Gefahr sie
eingehen, wenn sie auf solchen Eisflächen Schlittschuhlaufen.
Kindern ist dies oftmals nicht bzw. nicht in vollem Umfang bewusst.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich
darauf hin, dass jeder, der das Eis betritt, die vorgenannten
Gefahren erkennen und beachten muss und auf eigenes Risiko handelt!
Eltern und ältere Spielkameraden sollten insbesondere die jüngeren
Kinder hierauf aufmerksam machen.
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Wir gratulieren
dem Ehepaar Adam und Emma Luzius, Knausbergsteige 3, zur Goldenen
Hochzeit am 14. Februar 2012.
Allen Jubilaren, die aus irgendwelchen Gründen hier nicht genannt
sein möchten, gratuliert die Gemeindeverwaltung auf diesem Wege
ebenfalls recht herzlich. |
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Hochwassergefahrenkarten
Plausibilitätsprüfung durch die Unteren Wasserbehörden und Kommunen
im Einzugsgebiet „Obere Jagst“
Einsichts- und Informationsmöglichkeit für die Bürgerschaft
Hochwassergefahrenkarten werden für alle relevanten Gewässer in einem
Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg
erstellt.
Sie liefern an ca. 12.500 km Gewässern konkrete Informationen über die
mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Somit sind sie die
Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes
sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder
optimieren.
Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten
eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu
schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu
verhindern.
Bereiche, für die die Gefahrenkarten eine Überflutung zeigen, die
statistisch einmal in hundert Jahren auftritt (HQ100), sind per Gesetz
„Überschwemmungsgebiete“, für die besondere Vorschriften für alle Nutzer
dieser Flächen gelten.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger: Hochwassergefahrenkarten sind
für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine
Grundlage
- für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und
Räumungen),
- für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste
Bauweisen und -materialien bzw.
Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
- für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den
Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können
sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke ergeben. Diese können
vom Bauverbot bis hin zur Untersagung des Umbruchs von Grünland reichen.
In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2012 hat Herr Josef Gentner von der
Unteren Wasserbehörde im LRA Ostalbkreis dem Gemeinderat die zu
plausibilisierenden Hochwassergefahrenkarten im Einzugsgebiet „Obere
Jagst“ vorgestellt.
Dem Gemeinderat war es wichtig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger
aufgrund ihrer Ortskenntnis die Möglichkeit erhalten sich die Karten
anzusehen und ggf. Hinweise, Anmerkungen und/oder Stellungnahmen abgeben
zu können.
Die Karten sind daher an der Pinn-Wand im 1. OG des Rathauses in der
Zeit vom 10. bis einschließlich
20.02.2012 während der üblichen Dienstzeiten bei der
Gemeindeverwaltung Jagstzell, Hauptstraße 6, 73489 Jagstzell, öffentlich
angeschlagen.
Die Gemeindeverwaltung steht bei evtl. Rückfragen gerne als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Bitte machen Sie von der Einsichts- und Informationsmöglichkeit rege
Gebrauch. |
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IX. Jagstzeller Straßenfest vom 15. – 17. Juni 2012
Zur Durchführung des Mottos für das Straßenfest 2012
„1001 Nacht - Jagstzell, die Oase im Jagsttal “
werden noch gesucht:
- Stoffe und Stoffreste
- alte Teppiche
- Leintücher
- Einmachgläser und Babykostgläser
- Kerzen oder Kerzenreste
Die Mitwirkenden des „Arbeitskreises Deko“ bitten deshalb Mitbürgerinnen
und Mitbürger, die derartige Gegenstände zur Verfügung stellen können,
diese im Rathaus bei Frau Burger / Frau Rettenmeier, Zimmer Nr. 101,
abzugeben.
Vielen Dank! |
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Einladung zur Sitzung des Großen Festausschusses
Vorankündigung: Die nächste Sitzung des Großen Festausschusses findet am
Mittwoch, 29. Februar 2012,
um 20.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Jagstzell statt. |
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Steuertermin 15. Februar
Es wird darauf hingewiesen, dass am
15. Februar 2012
folgende Steuern zur Zahlung fällig sind:
Grundsteuer: I. Vierteljahresrate 2012 (die Höhe der
Vierteljahresrate ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid)
Gewerbesteuer: I. Vorauszahlungsrate 2012 (die Höhe ergibt sich
aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid)
Um Einhaltung dieses Zahlungstermines wird gebeten. Für den Fall einer
verspäteten Zahlung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren
und Säumniszuschläge berechnet werden.
Die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nimmt bereits am
Abbuchungsverfahren teil, das folgende Vorteile hat:
- keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr
- die Abbuchung erfolgt pünktlich zum Fälligkeitstermin
- Sie sparen Zeit und Mühe für das Ausfüllen der Überweisungsformulare,
den Weg zur Bank und die Terminüberwachung für fällige Zahlungen
Entsprechende Formulare für die Teilnahme am Abbuchungsverfahren
sind bei der Gemeindekasse und am Info-Ständer im 1. Stock des Rathauses
erhältlich.
Außerdem können die Formulare

hier heruntergeladen werden. |
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Hundesteuer-Jahresbescheide
für 2012
Die Hundesteuer-Jahresbescheide für 2012 wurden in den letzten Tagen
zugestellt. Der Steuerbetrag ist am 15.02.2012 zur Zahlung fällig.
Bei Steuerpflichtigen, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben,
veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom
angegebenen Konto.
Die Nichtabbucher bitten wir, bis zur
Fälligkeit 15.02.2012 die Hundesteuer unter Angabe des
Buchungszeichens zu überweisen.
Möchten Sie in Zukunft auch zu den Abbuchern gehören, so setzen Sie sich
bitte mit der Gemeindekasse
(Tel. 90 60-17 oder 90 60-18) in Verbindung.
Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An – und
Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Erfahrungsgemäß gibt es immer
wieder einzelne Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf folgendes hin:
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies
innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das
steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung, so ist auch hier innerhalb eines Monats eine
Meldung bei der Gemeinde zu machen.
Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet
gehaltenen, über drei Monate alten Hund 66,- €. Werden in einem Haushalt
mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten
und jeden weiteren Hund auf 132,- €.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der
Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer
Geldbuße geahndet. |
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Faschingsumzug des Kindergartens St. Vinzenz,
Jagstzell, am 16.02.2012
Der Kindergarten St. Vinzenz führt am
Donnerstag, 16.02.2012 in der Zeit von 10.45 Uhr – ca. 12.00 Uhr
einen Faschingsumzug durch.
Umzugsverlauf:
Hauptstraße – Keueräckerweg – Schulstraße – Schulsteige – Hauptstraße
zum Rathaus
Bei Regen findet der Umzug nicht statt.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 02.02.2012 hat das Landratsamt
Ostalbkreis – Straßenverkehr für die vom Umzug vorgenannten begangenen
Straßen während der Dauer einschließlich Aufstellung und Auflösung des
Faschingsumzuges eine Vollsperrung angeordnet.
Um Beachtung und ggf. Umfahrung der Umzugsstrecke über die ortsbekannten
Straßen wird gebeten. |
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Sperrzeitregelung
für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche
Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Fastnachtszeit
Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für
erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten
sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag
(20.02.2012) zum Fastnachtsdienstag (21.02.2012) um 5:00 Uhr. In
Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten
enden jeweils um 6:00 Uhr |
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Wartung Straßenbeleuchtung
Die EnBW ODR führt in der KW 8 die turnusmäßige Wartung der
Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Jagstzell durch.
Alle Einwohner werden gebeten, defekte Straßenlampen bei der
Gemeindeverwaltung, Tel. (0 79 67) 90 60 - 15, zu melden. |
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Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Frankenhardt Steinbach ( Berg )
Landkreis Schwäbisch Hall
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG
vom 11.01.2012
1. Das Landratsamt Schwäbisch Hall -Flurneuordnungsamt- ordnet hiermit
die Ausführung des Flurbereinigungsplans für das gesamte
Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Frankenhardt - Steinbach (
Berg ) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den
25.01.2012 festgesetzt.
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Manöver der US-Streitkräfte Deutschland
In der Zeit vom 1. Februar 2012 bis 29. Februar 2012, findet in
unserem Raum eine militärische Übung der US-Streitkräfte Deutschland
statt. Die Gemeinde Jagstzell ist überwiegend im westlichen
Gemeindegebiet hiervon betroffen.
An der Übung nehmen ca. 30 Soldaten, 10 Hubschrauber und 3 Radfahrzeug
teil.
Außenlandungen und Nachtübungen sind vorgesehen.
Die Bevölkerung und insbesondere auch die Jagdausübungsberechtigten
werden um Verständnis gebeten. |
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Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das
Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und
Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht
regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten
werden.
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass dies
Aufgabe der Grundstückseigentümer ist. Sie haben dafür zu sorgen, dass
die Lichtraumprofile für Fahrbahnen, Geh- und Radwege für den
öffentlichen Verkehr freigehalten werden. Das Lichtraumprofil ist der
Raum, der unbedingt freigehalten werden muss, um den Verkehr zu
ermöglichen und ist - je nach Art des Verkehrs - unterschiedlich hoch.
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Verkehrsschauen im Jahr 2012
Auch in diesem Jahr finden wieder Verkehrsschauen in der Gesamtgemeinde
statt.
Sollten Sie Anregungen oder Anträge zu verkehrsregelnden Maßnahmen in
Jagstzell haben, können Sie diese schriftlich dem Bürgermeisteramt,
Herrn Freytag, Tel. 90 60 - 16, mitteilen. |
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Landesfamilienpass
Die Gutscheinkarte 2012 zum Landesfamilienpass kann ab sofort bei
der Gemeindeverwaltung Jagstzell, Zimmer 101,
abgeholt werden!
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können
Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also
auch ausländische Familien, insgesamt 19-mal im Jahr 2012 kostenfrei
bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und
Museen besuchen.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren ist wiederum, wie bereits in den letzten Jahren, eine
Kooperation mit der DB Regio AG Region Baden-Württemberg eingegangen.
Den Flyer zum Baden-Württemberg-Ticket, welches Familien die Möglichkeit
zu günstigen Bahnfahrten durch das Land gibt, erhalten Sie zusammen mit
dem Landesfamilienpass.
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Formulare für die Steuererklärung 2011 – Wegfall des
Zentralversands
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat entschieden, dass für
den Veranlagungszeitraum 2011 keine Steuererklärungsvordrucke mehr an
die Steuerbürger versandt werden. Die Gründe hierfür sind unter anderem,
dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch
an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt
aus dem Internet herunterladen. Ebenso war der zentrale Versand der
Steuererklärungsvordrucke in den letzten Jahren nur mit einem sehr
großen Aufwand und entsprechend hohen Kosten möglich.
Um die Ausgabe zu erleichtern, wurde ein Vordrucksatz mit den
wichtigsten Anlagen zusammengestellt, der für die überwiegende Zahl der
Steuerbürger ausreichend sein dürfte.
Steuererklärungsvordrucke sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
Jagstzell ausgelegt.
Des Weiteren finden Sie die Vordrucke auf der Internetseite des
Bundesfinanzministeriums unter
www.formulare-bfinv.de Formularcenter - Bürger - Steuern -
Einkommensteuer - Einkommensteuer 2011.
Hier können Sie die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit
den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken. |
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