Jagstzeller Mitteilungen

     
 
Nachruf

Bestürzt und tief betroffen nehmen die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr Jagstzell Abschied von

Herrn Simon B r a d l e r

Durch einen tragischen Unglücksfall haben wir einen treuen, pflichtbewussten, zuverlässigen und einsatzfreudigen Feuerwehrmann verloren.
 
Simon Bradler stand seit einem Jahr in den Diensten der Freiwilligen Feuerwehr Jagstzell und handelte getreu dem Feuerwehrgrundsatz „Gott zur Ehr’, dem nächsten zur Wehr“.
 
Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Familie sowie allen Angehörigen.
Wir werden Herrn Simon Bradler in dankbarer Erinnerung behalten.

Jagstzell, 06.02.2012

Für die Freiwillige Feuerwehr Jagstzell                       Für die Gemeinde Jagstzell
Markus Ilg, Kommandant                                        Raimund Müller, Bürgermeister


 
 
     
 
 
 
Betreten von zugefrorenen Gewässern
 
Im Winter gehen oft Gefahr und Vergnügen beim Betreten zugefrorener Gewässer Hand in Hand.
Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen wird vielerorts Schlittschuh gelaufen.
Wer hierzu Seen, Weiher u. ä. betritt, begibt sich in Lebensgefahr, wenn die Eisdecke nicht tragfähig ist. In der kritischen Zeit bis Erreichen der Tragfähigkeit, im Zu- und Ablaufbereich sowie nach Beginn der Tauperiode dürfen die Eisflächen nicht betreten werden.
Erwachsenen muss grundsätzlich klar sein, welche Gefahr sie eingehen, wenn sie auf solchen Eisflächen Schlittschuhlaufen. Kindern ist dies oftmals nicht bzw. nicht in vollem Umfang bewusst.

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der das Eis betritt, die vorgenannten Gefahren erkennen und beachten muss und auf eigenes Risiko handelt!
Eltern und ältere Spielkameraden sollten insbesondere die jüngeren Kinder hierauf aufmerksam machen.
 
 
 
 

Wir gratulieren
dem Ehepaar Adam und Emma Luzius, Knausbergsteige 3, zur Goldenen Hochzeit am 14. Februar 2012.
Allen Jubilaren, die aus irgendwelchen Gründen hier nicht genannt sein möchten, gratuliert die Gemeindeverwaltung auf diesem Wege ebenfalls recht herzlich.

 
 
 
  Hochwassergefahrenkarten
 
Plausibilitätsprüfung durch die Unteren Wasserbehörden und Kommunen im Einzugsgebiet „Obere Jagst“
Einsichts- und Informationsmöglichkeit für die Bürgerschaft

 
Hochwassergefahrenkarten werden für alle relevanten Gewässer in einem Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg erstellt.
Sie liefern an ca. 12.500 km Gewässern konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren.
Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern.
Bereiche, für die die Gefahrenkarten eine Überflutung zeigen, die statistisch einmal in hundert Jahren auftritt (HQ100), sind per Gesetz „Überschwemmungsgebiete“, für die besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen gelten.
 
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger: Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage
- für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen),
- für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw.
  Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
- für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe
 
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke ergeben. Diese können vom Bauverbot bis hin zur Untersagung des Umbruchs von Grünland reichen.
 
In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2012 hat Herr Josef Gentner von der Unteren Wasserbehörde im LRA Ostalbkreis dem Gemeinderat die zu plausibilisierenden Hochwassergefahrenkarten im Einzugsgebiet „Obere Jagst“ vorgestellt.
 
Dem Gemeinderat war es wichtig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Ortskenntnis die Möglichkeit erhalten sich die Karten anzusehen und ggf. Hinweise, Anmerkungen und/oder Stellungnahmen abgeben zu können.
 
Die Karten sind daher an der Pinn-Wand im 1. OG des Rathauses in der Zeit vom 10. bis einschließlich 20.02.2012 während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell, Hauptstraße 6, 73489 Jagstzell, öffentlich angeschlagen.
Die Gemeindeverwaltung steht bei evtl. Rückfragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bitte machen Sie von der Einsichts- und Informationsmöglichkeit rege Gebrauch.
 
 
 
  IX. Jagstzeller Straßenfest vom 15. – 17. Juni 2012
 
Zur Durchführung des Mottos für das Straßenfest 2012
„1001 Nacht - Jagstzell, die Oase im Jagsttal “
werden noch gesucht:
 
- Stoffe und Stoffreste
- alte Teppiche
- Leintücher
- Einmachgläser und Babykostgläser
- Kerzen oder Kerzenreste

 
Die Mitwirkenden des „Arbeitskreises Deko“ bitten deshalb Mitbürgerinnen und Mitbürger, die derartige Gegenstände zur Verfügung stellen können, diese im Rathaus bei Frau Burger / Frau Rettenmeier, Zimmer Nr. 101, abzugeben.
Vielen Dank!
 
 
 
  Einladung zur Sitzung des Großen Festausschusses
 
Vorankündigung: Die nächste Sitzung des Großen Festausschusses findet am Mittwoch, 29. Februar 2012, um 20.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Jagstzell statt.
 
 
 
  Steuertermin 15. Februar

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2012 folgende Steuern zur Zahlung fällig sind:

Grundsteuer: I. Vierteljahresrate 2012 (die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid)

Gewerbesteuer: I. Vorauszahlungsrate 2012 (die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid)

Um Einhaltung dieses Zahlungstermines wird gebeten. Für den Fall einer verspäteten Zahlung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nimmt bereits am Abbuchungsverfahren teil, das folgende Vorteile hat:
- keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr
- die Abbuchung erfolgt pünktlich zum Fälligkeitstermin
- Sie sparen Zeit und Mühe für das Ausfüllen der Überweisungsformulare, den Weg zur Bank und die Terminüberwachung für fällige Zahlungen

Entsprechende Formulare für die Teilnahme am Abbuchungsverfahren sind bei der Gemeindekasse und am Info-Ständer im 1. Stock des Rathauses erhältlich.
Außerdem können die Formulare    hier heruntergeladen werden.
 
 
 
  Hundesteuer-Jahresbescheide für 2012
 
Die Hundesteuer-Jahresbescheide für 2012 wurden in den letzten Tagen zugestellt. Der Steuerbetrag ist am 15.02.2012 zur Zahlung fällig.
Bei Steuerpflichtigen, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.
Die Nichtabbucher bitten wir, bis zur Fälligkeit 15.02.2012 die Hundesteuer unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen.
Möchten Sie in Zukunft auch zu den Abbuchern gehören, so setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse
(Tel. 90 60-17 oder 90 60-18) in Verbindung.

Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
 
Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An – und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder einzelne Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf folgendes hin:
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung, so ist auch hier innerhalb eines Monats eine Meldung bei der Gemeinde zu machen.
Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 66,- €. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 132,- €.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.
 
 
 
  Faschingsumzug des Kindergartens St. Vinzenz, Jagstzell, am 16.02.2012
 
Der Kindergarten St. Vinzenz führt am Donnerstag, 16.02.2012 in der Zeit von 10.45 Uhr – ca. 12.00 Uhr einen Faschingsumzug durch.
Umzugsverlauf:
Hauptstraße – Keueräckerweg – Schulstraße – Schulsteige – Hauptstraße zum Rathaus
Bei Regen findet der Umzug nicht statt.
 
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 02.02.2012 hat das Landratsamt Ostalbkreis – Straßenverkehr für die vom Umzug vorgenannten begangenen Straßen während der Dauer einschließlich Aufstellung und Auflösung des Faschingsumzuges eine Vollsperrung angeordnet.
Um Beachtung und ggf. Umfahrung der Umzugsstrecke über die ortsbekannten Straßen wird gebeten.
 
 
 
  Sperrzeitregelung
 
für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Fastnachtszeit

Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag (20.02.2012) zum Fastnachtsdienstag (21.02.2012) um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr
 
 
 
  Wartung Straßenbeleuchtung

Die EnBW ODR führt in der KW 8 die turnusmäßige Wartung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Jagstzell durch.
Alle Einwohner werden gebeten, defekte Straßenlampen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. (0 79 67) 90 60 - 15, zu melden.
 
 
 
  Öffentliche Bekanntmachung
 
Flurbereinigung Frankenhardt Steinbach ( Berg )
Landkreis Schwäbisch Hall

 
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG
vom 11.01.2012
1. Das Landratsamt Schwäbisch Hall -Flurneuordnungsamt- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Frankenhardt - Steinbach ( Berg ) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 25.01.2012 festgesetzt.                 weiter...
 
 
 
  Manöver der US-Streitkräfte Deutschland
 
In der Zeit vom 1. Februar 2012 bis 29. Februar 2012, findet in unserem Raum eine militärische Übung der US-Streitkräfte Deutschland statt. Die Gemeinde Jagstzell ist überwiegend im westlichen Gemeindegebiet hiervon betroffen.
An der Übung nehmen ca. 30 Soldaten, 10 Hubschrauber und 3 Radfahrzeug teil.
Außenlandungen und Nachtübungen sind vorgesehen.
Die Bevölkerung und insbesondere auch die Jagdausübungsberechtigten werden um Verständnis gebeten.
 
 
 
  Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen
 
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass dies Aufgabe der Grundstückseigentümer ist. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Lichtraumprofile für Fahrbahnen, Geh- und Radwege für den öffentlichen Verkehr freigehalten werden. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der unbedingt freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen und ist - je nach Art des Verkehrs - unterschiedlich hoch. mehr...
 
 
 
 

Verkehrsschauen im Jahr 2012
 
Auch in diesem Jahr finden wieder Verkehrsschauen in der Gesamtgemeinde statt.
Sollten Sie Anregungen oder Anträge zu verkehrsregelnden Maßnahmen in Jagstzell haben, können Sie diese schriftlich dem Bürgermeisteramt, Herrn Freytag, Tel. 90 60 - 16, mitteilen.

 
 
 
  Landesfamilienpass

Die Gutscheinkarte 2012 zum Landesfamilienpass kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell, Zimmer 101,
abgeholt werden!

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, insgesamt 19-mal im Jahr 2012 kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist wiederum, wie bereits in den letzten Jahren, eine Kooperation mit der DB Regio AG Region Baden-Württemberg eingegangen. Den Flyer zum Baden-Württemberg-Ticket, welches Familien die Möglichkeit zu günstigen Bahnfahrten durch das Land gibt, erhalten Sie zusammen mit dem Landesfamilienpass.                                                                                                                                                                      mehr...
 
 
 
  Formulare für die Steuererklärung 2011 – Wegfall des Zentralversands
 
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat entschieden, dass für den Veranlagungszeitraum 2011 keine Steuererklärungsvordrucke mehr an die Steuerbürger versandt werden. Die Gründe hierfür sind unter anderem, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt aus dem Internet herunterladen. Ebenso war der zentrale Versand der Steuererklärungsvordrucke in den letzten Jahren nur mit einem sehr großen Aufwand und entsprechend hohen Kosten möglich.
Um die Ausgabe zu erleichtern, wurde ein Vordrucksatz mit den wichtigsten Anlagen zusammengestellt, der für die überwiegende Zahl der Steuerbürger ausreichend sein dürfte.

Steuererklärungsvordrucke sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell ausgelegt.
Des Weiteren finden Sie die Vordrucke auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.formulare-bfinv.de  Formularcenter - Bürger - Steuern - Einkommensteuer - Einkommensteuer 2011.
Hier können Sie die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken.
 
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de