|
|
| |
|
|
| |
   |
|
| |
|
|
| |
 |
|
| |
Bauen in
Jagstzell ! Lassen Sie Ihren Traum Wirklichkeit werden !
In landschaftlich sehr schöner und ruhiger Wohnlage bietet
Jagstzell im Baugebiet
Lindenmahd noch 6 Bauplätze
(3 Plätze sind reserviert) und im
Teilort
Dankoltsweiler 3 Bauplätze
an (1 Platz ist reserviert).
Die Preise sind noch sehr günstig und liegen bei 70,-- bzw.
85,-- €/m2.
Infrastruktur in Kürze:
Kindergarten, Grundschule, Hauptschule mit Werkrealschule,
kath. Kirche, ev. Kirche, zahlreiche Vereine mit eigenen
Vereinsheimen.
Allgemeinarztpraxis mit zwei Ärzten, 2 Lebensmittelmärkte, 3
Metzgereien, 1 Bäckerei, div. Direktvermarker, 5
Gaststätten, Zimmer, Ferienwohnungen.
Sehr gute Verkehrsanbindung an Ellwangen, Aalen oder
Crailsheim mit Buslinien, Eisenbahn (Bahnhof) oder über die
Bundesstraße 290. |
|
| |
|
|
| |
Im
Baugebiet „Lindenmahd I“ in Jagstzell liegen die
Bauplatzgrößen zwischen 270 m2 und 834 m2.
Sie bezahlen beim Kauf 85,-- €/m2, zuzügl. einer einmaligen
Pauschale für bereits hergestellte Hausanschlüsse
(Kanalisation und Wasserversorgung) in Höhe von 3.700,-- €. |
|
| |
|
|
| |
Im
Baugebiet „Rindelbacher Straße“
in Jagstzell-Dankoltsweiler liegen die Bauplatzgrößen zwischen ca. 700 m2
und 786 m2.
Sie bezahlen beim Kauf 70.-- €/m2, zuzügl. einer einmaligen Pauschale für
bereits hergestellte Hausanschlüsse (Kanalisation und
Wasserversorgung) in Höhe von 1.500,-- €. |
|
| |
|
|
| |
Bauplatzinteressenten können sich jederzeit
unverbindlich mit
Hauptamtsleiter Herrn Lars Freytag, telefonisch (Tel. Nr.: 07967 / 90
60 – 16) oder per e-Mail
lars.freytag@jagstzell.de
in Verbindung setzen.
Informationen zu den Bauplätzen über obige Links! |
|
| |
|
|
| |
Neubau, Altbausanierung, Heizungsmodernisierung -
Förderprogramm 2012
Auf der Internetseite der Energiekompetenz Ostalb e.V. (
www.energiekompetenzostalb.de ) können unter dem Reiter
„Veröffentlichungen“ aktuelle Förderprogramme als pdf-Dateien
heruntergeladen werden.
Die Gemeindeverwaltung möchte auf diese Informationsmöglichkeit
hinweisen. |
|
| |
|
|
| |
Ins eigene Heim – gefördert
von der L-Bank
Neuer Schwerpunkt: energieeffizientes Bauen und Sanieren
Am
2. Januar 2012
startete die neue Wohnraumförderung des Landes. Die zinsgünstigen
Kredite mit langer Laufzeit unterstützen Familien mit Kind und
Schwerbehinderte beim Erwerb von Wohneigentum. Ab 2012 werden auch
Wohneigentümergemeinschaften bei Sanierungen und Modernisierungen
gefördert. Erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude
stehen als neuer Schwerpunkt im Zentrum aller Programme.
Die vollständige Presseinformation finden Sie unter
http://www.l-bank.de/presse |
|
| |
|
|
| |
Nachlese zum 1. Jagstzeller
Bauherrenabend am 04.07.2011
Im
gut besuchten Bürgersaal der Alten Schule Jagstzell begrüßte
Bürgermeister Raimund Müller interessierte Zuhörer und stellte die
Referenten vor.
Die Gemeinde Jagstzell ist eine liebens- und lebenswerte familiäre
Gemeinde mitten im Magischen Dreieck. Im Jahr 2009 haben sich die Bürger
der Gemeinde ein Leitbild gegeben. Darin ist u. a. festgehalten, dass
Einwohner in der Gemeinde gehalten werden sollen und dass auch
Neuansiedlungen von Bürgern erwünscht sind. Eine Maßnahme, die die
Gemeinde Jagstzell diesem Ziel näher bringt, ist die Bereitstellung von
Bauplätzen für Bürger und Neubürger.
Bauen in der Gemeinde Jagstzell hat also einen hohen Stellenwert.
Die gemeindlichen Aktivitäten zur Förderung von Bauwilligen waren in den
letzten Jahren auch nie darauf beschränkt nur auf die staatlichen
Zuschüsse zu verweisen. Vielmehr wird seit vielen Jahren versucht, mit
kreativen Ideen und Engagement von Gemeinde und Gewerbetreibenden
Bauwillige bestmöglich zu unterstützen.
So wurde im Rahmen der Leistungsschau 2005 gemeinsam mit dem Handels-
und Gewerbeverein und den örtlichen Banken als besonderes Highlight ein
Paket für Bauherren geschnürt (Preisvorteil rund 23.000 €). Diese
„Familienoffensive 2005“ beinhaltete
- einen Zinsabschlag von 1,50 % auf ohnehin günstige
Baufinanzierungskredite, gewährt durch die örtlichen Banken (ca. 4.500
€).
- die Gewährung eines Preisnachlass durch die Gemeinde Jagstzell auf
gemeindliche Bauplätze (ca. 8.000 €) und
- einen Rabatt bei der Ausführung verschiedener Baugewerke durch
ortsansässige Baufirmen in Form einer Solaranlage für die
Brauchwassererwärmung für das geplante Einfamilienhaus, gesponsert durch
die Handel- und Gewerbetreibenden (ca. 8.000 €).
Nachdem diese Aktion ausgelaufen war, hat die Gemeinde von sich aus,
zeitlich beschränkt, familienfreundliche Kaufbedingungen für
gemeindliche Bauplätze gewährt. So bekamen Bauherren, die im Rahmen
dieser Aktion einen Bauplatz von der Gemeinde erwarben, 3 Jahre lang
beim Geburtstag eines unter 18-jährigen Kindes, das auf diesem Bauplatz
wohnt, einen Betrag von 2.000 € überwiesen.
In Jagstzell kümmert man sich also schon seit Jahren sehr engagiert um
die Vermarktung der gemeindlichen Bauplätze und auch die
Bauinteressenten.
Da die Förderungen für Bauwillige immer aus der Sicht der Gemeinde
geplant und durchgeführt wurden und auch nicht einfach nur die eine oder
andere Aktion verlängert oder wiederholt werden soll, wurde der „1.
Jagstzeller Bauherrenabend“ initiiert. Hintergrund dieser Veranstaltung
war, interessierte Bürger rund um das Thema „Bauen in Jagstzell“ zu
informieren und mit Bauwilligen ins Gespräch zu kommen. Der Gemeinde ist
es einfach wichtig, Erwartungen und Wünsche von Bauwilligen zu erfahren,
um sie so möglichst gezielt beim Bauplatzkauf, bei der Planung eines
Hauses und beim Bau unterstützen zu können.
 Mit
dem Fachvortrag von Architekt Willi Kruppa (Bild links)
von der Projektgruppe Kruppa + Partner aus Aalen über energieeffizientes
Bauen wurde u. a. anschaulich aufgezeigt, wodurch ein maximaler
Wohnkomfort bei minimalem Energieverbrauch erzielt werden kann und
welche gesetzlichen Vorgaben vom Bauherrn grundsätzlich zu beachten
sind.
Peter Hörmann (Bild rechts) vom
Energiekompetenzzentrum Ostalbkreis aus Böbingen informierte in seinem
Fachvortrag über verschiedene Möglichkeiten beim Neubau von
Heizungsanlagen sowie KfW-Förderungen im Neubaubereich.
Kornelia Mundt von der Wohnraumförderungsstelle des Landratsames
Ostalbkreis ging schließlich noch auf die Wohnraumförderung (Z15
Darlehen) ein.
Bürgermeister Müller stellte dann im Detail die gemeindlichen
Wohnbaugebiete in Jagstzell und Dankoltsweiler vor. In der sich
anschließenden Diskussionsrunde tauschte man sich rege aus.
Der „1. Jagstzeller Bauherrenabend“ war insgesamt betrachtet ein voller
Erfolg.
Der angestrebte Dialog zwischen Bauwilligen bzw. Bauinteressierten und
der Gemeinde soll nun aber nicht abreißen sondern fortgeführt werden.
Bauwillige bzw. Bauinteressierte können sich auch gerne an die
Referenten und die Gemeindeverwaltung wenden.
Lassen Sie uns im Gespräch bleiben!
Projektgruppe Kruppa + Partner
Architekt Willi Kruppa
Schleiermacherstraße 21
73431 Aalen
Telefon: 07361 / 526 526 7
info@architekt-kruppa.de
EnergiekompetenzOSTALB e.V.
Peter Hörmann
Dr.-Schneider-Straße 56
73560 Böbingen an der Rems
Telefon: 07173 / 185516
info@energiekompetenzostalb.de oder
peter.hoermann@energiekompetenzostalb.de
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Geschäftsbereich: Baurecht und Naturschutz
Kornelia Mundt
Telefon: 07361 / 503-1364
Kornelia.Mundt@ostalbkreis.de
Gemeindeverwaltung Jagstzell
Bürgermeister Raimund Müller oder Hauptamtsleiter Lars Freytag
Hauptstraße 6
73489 Jagstzell
Telefon: 07967 / 9060 - 0 oder - 16
sekretariat@jagstzell.de
oder
lars.freytag@jagstzell.de
www.jagstzell.de |
|
| |
|
|
| |
Gesetzliche Aufgabenzuweisung trat am
1. Juli 2011 in Kraft
In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber hoheitliche
Vermessungsaufgaben neu verteilt
Seit 10. Dezember 2010 gilt in Baden-Württemberg ein neues
Vermessungsgesetz (VermG 2010). Darin werden alle Aufgaben des
hoheitlichen Vermessungswesens sowie die jeweiligen Zuständigkeiten vom
Gesetzgeber geregelt. Neu ist nun, dass Katastervermessungen zur
Festlegung neuer Flurstücksgrenzen von Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren (ÖbVI) zu erledigen sind. Ab 1. Juli 2011
gilt dies für alle Vermessungen, bei denen im Auftrag von Privatpersonen
neue Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung) vermessen werden sollen.
Die bisherige Möglichkeit, einen Vermessungsantrag, beispielsweise beim
Vermessungsamt zu stellen, entfällt damit.
Für Grundstückseigentümer bringt diese Neuregelung entscheidende
Vorteile, denn sie können zukünftig auf das engmaschige Netz von ca. 170
zugelassenen ÖbVI in Baden-Württemberg zurückgreifen, was vor allem im
ländlichen Raum die örtliche Nähe garantiert. Des Weiteren profitieren
sie von der langjährigen Erfahrung freiberuflicher Vermessungsbüros:
Deren kundenorientierte baurechtliche Beratung ist wichtiger Bestandteil
ihrer Serviceleistungen, genauso gehört dazu die zeitnahe Abwicklung des
Auftrags. Was die Gebühren betrifft, so richten sie sich nach dem
Landesgebührengesetz und der Gebührenordnung des Ministeriums für
Ländlichen Raum (GebVO MLR). Deshalb wird für die in Auftrag gegebene
Grundstücksvermessung, unabhängig vom Auftragnehmer, immer der gleiche
Betrag fällig.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI) sind freiberuflich
tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen
Prüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung durch das
Land Baden-Württemberg zur Ausführung hoheitlicher Vermessungsarbeiten
bestellt werden. Im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, Gemeinden und
weiteren staatlichen Stellen führen sie Vermessungsarbeiten an
Grundstücken und Eigentumsgrenzen aus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bdv-bw.de sowie in der Geschäftsstelle des BDVI
Baden-Württemberg. |
|
| |
|
|
| |
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte 2009 für die Gemeinde Jagstzell
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Jagstzell hat am 29.09.2009 für das
Gemeindegebiet auf Grund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB i.d. Fassung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetze vom 03.05.2005 (BGBl
I S. 1224), vom 21.06.2005 (BGBl I S. 1818), vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316) und § 12 Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für
Bauland auf 01.01.2009 ermittelt und in einem Richtwerteverzeichnis
sowie in einer

Richtwertekarte dargestellt.
Die Richtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land
mit Erschließungskostenanteil aus den in der Kaufpreissammlung
ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Es handelt sich um Bodenpreise.
Im einzelnen wurden folgende Bodenrichtwerte ermittelt,
die gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in den Jagstzeller Mitteilungen vom
8. Januar 2010 und

hier öffentlich bekannt gemacht werden. |
|
| |
|
|
| |

Förderübersicht Energie für Wohngebäude in Baden-Württemberg
- Stand September 2010 |
|
| |
|
|
| |
Zahl der geförderten Familien
verdoppelt
L-Bank-Bilanz 2008: 740 Millionen Euro für den privaten
Wohnungsbau
7.300 Familien mit Kindern unterstützte die L-Bank im Jahr
2008 bei der Finanzierung der eigenen vier Wände. Die
Staatsbank für Baden-Württemberg sagte rund 740 Millionen
Euro für den Kauf oder Bau von Wohneigentum zu. „Durch ein
deutlich verbessertes und erweitertes Angebot konnten wir
mehr als doppelt so viele Familien erreichen wie im
Vorjahr“, sagte Christian Brand, der Vorsitzende des
Vorstands der L-Bank. „Die langjährige Zinsfestschreibung
unserer verbilligten Kredite schafft die notwendige
Planungssicherheit, die den Weg ins Wohneigentum
erleichtert.“ Für Familien mit Kind bietet die L-Bank
Finanzierungen über die Landesförderprogramme und „Wohnen
mit Kind“.
Die Förderung des Landes wurde in den letzten Jahren
erweitert und durch neue Programmteile flexibler gestaltet.
Bereits ab dem ersten Kind ist eine Finanzierung mit
Fördermitteln möglich - und wenn die Kinderzahl steigt,
wächst die Förderung mit der Familie. Dieses Angebot können
auch junge Paare nutzen, die noch keine Kinder haben, aber
Familienzuwachs planen.
Darüber hinaus wurden 2009 die Einkommensgrenzen und
Darlehenshöchstbeträge nochmals angehoben.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem
Bruttojahreseinkommen von rund 62.000 Euro kann jetzt je
nach Bauort ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 130.000 Euro
erhalten. Liegt das Objekt in einem Ortszentrum gibt es
zusätzlich ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 25.000 Euro.
Auch für die Finanzierungen eines ökologischen oder
barrierefreien Ausbaus sind ab 2009 die
Darlehenshöchstbeträge gestiegen. Zinsverbilligte Darlehen
der L-Bank gibt es darüber hinaus für Umbauten,
Erweiterungen und Ausbauten oder den Einbau von
heiztechnischen Anlagen, die mit erneuerbaren Energien
betrieben werden. Diese Programme und weitere ergänzende
Finanzierungsangebote der L-Bank können zum Teil miteinander
kombiniert werden.
Informationen zu den Programmen und Antragsformulare gibt es
unter
www.l-bank.de/wohnraumfinanzierung. |
|
| |
|
|
| |
Auch das Land Baden-Württemberg hilft beim Bauen
Die Förderung des Landes Baden-Württemberg wächst mit der
Familie. Verbilligte Baudarlehen erhalten Paare und
Alleinerziehende ab einem Kind. Kommen in den ersten sechs
Jahren Kinder hinzu, werden sie bei der Förderung
berücksichtigt. Kinderlose Paare können ebenfalls mit dem
Landesgeld rechnen.
Gefördert werden der Neubau
und der Erwerb neuen oder bestehenden Wohnraumes sowie
Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die
Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Familien, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften und
Alleinerziehende ab einem Kind können ein zinsverbilligtes Z
15-Darlehen erhalten. Zusätzlich kann ein unverbilligtes
Optionsdarlehen beantragt werden. Bei Geburt von weiteren
Kindern innerhalb von sechs Jahren nach der Darlehensvergabe
gibt es für das Optionsdarlehen eine Ergänzungsförderung.
Die Höhe der Ergänzungsförderung richtet sich nach der
Anzahl der Kinder. Das Optionsdarlehen kann auch ohne das Z
15-Darlehen allein in Anspruch genommen werden.
Beispielsweise kann eine
Familie mit einem Kind und einem Bruttojahreseinkommen von
52.420 Euro im günstigsten Fall ein Z 15-Darlehen in Höhe
von 80.000 Euro mit einem Staffelzins, der 15 Jahre lang
verbilligt wird, erhalten. Die Zinsverbilligung beträgt 3,25
%. Der anfängliche Nominalzins liegt bei einer 15-jährigen
Zinsfestschreibung derzeit bei 1,95 %, effektiv bei 3,28 %.
Es können Laufzeiten von 15, 20 oder 30 Jahren gewählt
werden. Zusätzlich kann ein unverbilligtes Optionsdarlehen
in Höhe von höchstens 75.000 Euro mit einer Laufzeit von
wahlweise 10, 12 oder 15 Jahren beantragt werden. Der
Effektivzins liegt momentan bei 4,58 %. Bei Geburt eines
Kindes innerhalb von sechs Jahren erhält die Familie eine
Ergänzungsförderung in Höhe von bis zu 9.650 Euro, die
wahlweise als Sondertilgung oder zur Verminderung der
Annuitätsrate eingesetzt werden kann. Paare, die noch keine
Eltern sind oder die Kinder über 18 Jahre haben, können auch
das Optionsdarlehen beantragen, wenn beide Antragsteller
unter 45 Jahre alt sind.
Für die Erstellung von
barrierefreien Wohnungen ist ein Zuschlag von bis zu 30.000
Euro und für rollstuhlgerechte Wohnungen von bis zu 60.000
Euro auf das Z 15-Darlehen möglich. Liegt das Bauvorhaben im
Ortszentrum kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 20.000 Euro
gewährt werden. Besondere Bedingungen gelten für schwer
behinderte Menschen.
Informationsblätter über das
Landeswohnraumförderungsprogramm und Darlehensanträge gibt
es beim Landratsamt Ostalbkreis. Im Internet sind die
Informationen unter www.wfgonline.de in der Rubrik
„Förderung“ ständig abrufbar.
Im Landratsamt berät Doris Böttcher unter Tel. (0
73 61) 5 03 – 3 64 und Aline Waidmann unter Tel.
(07361) 5 03 - 3 72
Die Förderanträge können künftig direkt bei der
Wohnraumförderstelle im Landratsamt oder nach wie vor beim
Bürgermeisteramt des Bau- oder Kaufortes abgegeben werden |
|
| |
|
 |
|