historisch gewachsen             verkehrsgünstig gelegen              liebenswert dörflich

 

 

 
 

 
     
   
 

Bauen in Jagstzell ! Lassen Sie Ihren Traum Wirklichkeit werden !
 
In landschaftlich sehr schöner und ruhiger Wohnlage bietet Jagstzell im Baugebiet Lindenmahd noch 6 Bauplätze (3 Plätze sind reserviert) und im
Teilort Dankoltsweiler 3 Bauplätze an (1 Platz ist reserviert).
 
Die Preise sind noch sehr günstig und liegen bei 70,-- bzw. 85,-- €/m2.

 
Infrastruktur in Kürze:
Kindergarten, Grundschule, Hauptschule mit Werkrealschule, kath. Kirche, ev. Kirche, zahlreiche Vereine mit eigenen Vereinsheimen.
Allgemeinarztpraxis mit zwei Ärzten, 2 Lebensmittelmärkte, 3 Metzgereien, 1 Bäckerei, div. Direktvermarker, 5 Gaststätten, Zimmer, Ferienwohnungen. 
Sehr gute Verkehrsanbindung an Ellwangen, Aalen oder Crailsheim mit Buslinien, Eisenbahn (Bahnhof) oder über die
Bundesstraße 290.

 
 
 
 

Im Baugebiet „Lindenmahd I“ in Jagstzell  liegen die Bauplatzgrößen  zwischen 270 m2 und 834 m2.

Sie bezahlen beim Kauf 85,-- €/m2, zuzügl. einer einmaligen Pauschale für bereits hergestellte Hausanschlüsse (Kanalisation und Wasserversorgung) in Höhe von 3.700,-- €.

 
 
 
  Im Baugebiet „Rindelbacher Straße“ in Jagstzell-Dankoltsweiler liegen die Bauplatzgrößen zwischen ca. 700 m2 und 786 m2.

Sie bezahlen beim Kauf 70.-- €/m2, zuzügl. einer einmaligen Pauschale für bereits hergestellte Hausanschlüsse (Kanalisation und Wasserversorgung) in Höhe von 1.500,-- €.
 
 
 
  Bauplatzinteressenten können sich jederzeit unverbindlich mit
Hauptamtsleiter Herrn Lars Freytag, telefonisch (Tel. Nr.: 07967 / 90 60 – 16) oder per e-Mail
lars.freytag@jagstzell.de  in Verbindung setzen.
Informationen zu den Bauplätzen über obige Links!
 
 
 
  Neubau, Altbausanierung, Heizungsmodernisierung - Förderprogramm 2012

Auf der Internetseite der Energiekompetenz Ostalb e.V. ( www.energiekompetenzostalb.de ) können unter dem Reiter „Veröffentlichungen“ aktuelle Förderprogramme als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Die Gemeindeverwaltung möchte auf diese Informationsmöglichkeit hinweisen.
 
 
 
  Ins eigene Heim – gefördert von der L-Bank

Neuer Schwerpunkt: energieeffizientes Bauen und Sanieren

Am 2. Januar 2012 startete die neue Wohnraumförderung des Landes. Die zinsgünstigen Kredite mit langer Laufzeit unterstützen Familien mit Kind und Schwerbehinderte beim Erwerb von Wohneigentum. Ab 2012 werden auch Wohneigentümergemeinschaften bei Sanierungen und Modernisierungen gefördert. Erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude stehen als neuer Schwerpunkt im Zentrum aller Programme.

Die vollständige Presseinformation finden Sie unter http://www.l-bank.de/presse
 
 
 
  Nachlese zum 1. Jagstzeller Bauherrenabend am 04.07.2011
 
Im gut besuchten Bürgersaal der Alten Schule Jagstzell begrüßte Bürgermeister Raimund Müller interessierte Zuhörer und stellte die Referenten vor.
Die Gemeinde Jagstzell ist eine liebens- und lebenswerte familiäre Gemeinde mitten im Magischen Dreieck. Im Jahr 2009 haben sich die Bürger der Gemeinde ein Leitbild gegeben. Darin ist u. a. festgehalten, dass Einwohner in der Gemeinde gehalten werden sollen und dass auch Neuansiedlungen von Bürgern erwünscht sind. Eine Maßnahme, die die Gemeinde Jagstzell diesem Ziel näher bringt, ist die Bereitstellung von Bauplätzen für Bürger und Neubürger.
Bauen in der Gemeinde Jagstzell hat also einen hohen Stellenwert.
 
Die gemeindlichen Aktivitäten zur Förderung von Bauwilligen waren in den letzten Jahren auch nie darauf beschränkt nur auf die staatlichen Zuschüsse zu verweisen. Vielmehr wird seit vielen Jahren versucht, mit kreativen Ideen und Engagement von Gemeinde und Gewerbetreibenden Bauwillige bestmöglich zu unterstützen.
So wurde im Rahmen der Leistungsschau 2005 gemeinsam mit dem Handels- und Gewerbeverein und den örtlichen Banken als besonderes Highlight ein Paket für Bauherren geschnürt (Preisvorteil rund 23.000 €). Diese „Familienoffensive 2005“ beinhaltete
- einen Zinsabschlag von 1,50 % auf ohnehin günstige Baufinanzierungskredite, gewährt durch die örtlichen Banken (ca. 4.500 €).
- die Gewährung eines Preisnachlass durch die Gemeinde Jagstzell auf gemeindliche Bauplätze (ca. 8.000 €) und
- einen Rabatt bei der Ausführung verschiedener Baugewerke durch ortsansässige Baufirmen in Form einer Solaranlage für die Brauchwassererwärmung für das geplante Einfamilienhaus, gesponsert durch die Handel- und Gewerbetreibenden (ca. 8.000 €).
Nachdem diese Aktion ausgelaufen war, hat die Gemeinde von sich aus, zeitlich beschränkt, familienfreundliche Kaufbedingungen für gemeindliche Bauplätze gewährt. So bekamen Bauherren, die im Rahmen dieser Aktion einen Bauplatz von der Gemeinde erwarben, 3 Jahre lang beim Geburtstag eines unter 18-jährigen Kindes, das auf diesem Bauplatz wohnt, einen Betrag von 2.000 € überwiesen.
 
In Jagstzell kümmert man sich also schon seit Jahren sehr engagiert um die Vermarktung der gemeindlichen Bauplätze und auch die Bauinteressenten.
Da die Förderungen für Bauwillige immer aus der Sicht der Gemeinde geplant und durchgeführt wurden und auch nicht einfach nur die eine oder andere Aktion verlängert oder wiederholt werden soll, wurde der „1. Jagstzeller Bauherrenabend“ initiiert. Hintergrund dieser Veranstaltung war, interessierte Bürger rund um das Thema „Bauen in Jagstzell“ zu informieren und mit Bauwilligen ins Gespräch zu kommen. Der Gemeinde ist es einfach wichtig, Erwartungen und Wünsche von Bauwilligen zu erfahren, um sie so möglichst gezielt beim Bauplatzkauf, bei der Planung eines Hauses und beim Bau unterstützen zu können.
 
Mit dem Fachvortrag von Architekt Willi Kruppa (Bild links) von der Projektgruppe Kruppa + Partner aus Aalen über energieeffizientes Bauen wurde u. a. anschaulich aufgezeigt, wodurch ein maximaler Wohnkomfort bei minimalem Energieverbrauch erzielt werden kann und welche gesetzlichen Vorgaben vom Bauherrn grundsätzlich zu beachten sind.
Peter Hörmann (Bild rechts)  vom Energiekompetenzzentrum Ostalbkreis aus Böbingen informierte in seinem Fachvortrag über verschiedene Möglichkeiten beim Neubau von Heizungsanlagen sowie KfW-Förderungen im Neubaubereich.
Kornelia Mundt von der Wohnraumförderungsstelle des Landratsames Ostalbkreis ging schließlich noch auf die Wohnraumförderung (Z15 Darlehen) ein.
 
Bürgermeister Müller stellte dann im Detail die gemeindlichen Wohnbaugebiete in Jagstzell und Dankoltsweiler vor. In der sich anschließenden Diskussionsrunde tauschte man sich rege aus.
Der „1. Jagstzeller Bauherrenabend“ war insgesamt betrachtet ein voller Erfolg.
 
Der angestrebte Dialog zwischen Bauwilligen bzw. Bauinteressierten und der Gemeinde soll nun aber nicht abreißen sondern fortgeführt werden.
Bauwillige bzw. Bauinteressierte können sich auch gerne an die Referenten und die Gemeindeverwaltung wenden.
Lassen Sie uns im Gespräch bleiben!

 
Projektgruppe Kruppa + Partner
Architekt Willi Kruppa
Schleiermacherstraße 21
73431 Aalen
Telefon: 07361 / 526 526 7
info@architekt-kruppa.de
 
EnergiekompetenzOSTALB e.V.
Peter Hörmann
Dr.-Schneider-Straße 56
73560 Böbingen an der Rems
Telefon: 07173 / 185516
info@energiekompetenzostalb.de  oder peter.hoermann@energiekompetenzostalb.de
 
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Geschäftsbereich: Baurecht und Naturschutz
Kornelia Mundt
Telefon: 07361 / 503-1364
Kornelia.Mundt@ostalbkreis.de
 
Gemeindeverwaltung Jagstzell
Bürgermeister Raimund Müller oder Hauptamtsleiter Lars Freytag
Hauptstraße 6
73489 Jagstzell
Telefon: 07967 / 9060 - 0 oder - 16
sekretariat@jagstzell.de  oder lars.freytag@jagstzell.de
www.jagstzell.de
 
 
 
  Gesetzliche Aufgabenzuweisung trat am 1. Juli 2011 in Kraft
In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber hoheitliche Vermessungsaufgaben neu verteilt

Seit 10. Dezember 2010 gilt in Baden-Württemberg ein neues Vermessungsgesetz (VermG 2010). Darin werden alle Aufgaben des hoheitlichen Vermessungswesens sowie die jeweiligen Zuständigkeiten vom Gesetzgeber geregelt. Neu ist nun, dass Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) zu erledigen sind. Ab 1. Juli 2011 gilt dies für alle Vermessungen, bei denen im Auftrag von Privatpersonen neue Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung) vermessen werden sollen. Die bisherige Möglichkeit, einen Vermessungsantrag, beispielsweise beim Vermessungsamt zu stellen, entfällt damit.

Für Grundstückseigentümer bringt diese Neuregelung entscheidende Vorteile, denn sie können zukünftig auf das engmaschige Netz von ca. 170 zugelassenen ÖbVI in Baden-Württemberg zurückgreifen, was vor allem im ländlichen Raum die örtliche Nähe garantiert. Des Weiteren profitieren sie von der langjährigen Erfahrung freiberuflicher Vermessungsbüros: Deren kundenorientierte baurechtliche Beratung ist wichtiger Bestandteil ihrer Serviceleistungen, genauso gehört dazu die zeitnahe Abwicklung des Auftrags. Was die Gebühren betrifft, so richten sie sich nach dem Landesgebührengesetz und der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum (GebVO MLR). Deshalb wird für die in Auftrag gegebene Grundstücksvermessung, unabhängig vom Auftragnehmer, immer der gleiche Betrag fällig.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI) sind freiberuflich tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen Prüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung durch das Land Baden-Württemberg zur Ausführung hoheitlicher Vermessungsarbeiten bestellt werden. Im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, Gemeinden und weiteren staatlichen Stellen führen sie Vermessungsarbeiten an Grundstücken und Eigentumsgrenzen aus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bdv-bw.de  sowie in der Geschäftsstelle des BDVI Baden-Württemberg.
 
 
 
  Öffentliche Bekanntmachung

Bodenrichtwerte 2009 für die Gemeinde Jagstzell


Der Gutachterausschuss der Gemeinde Jagstzell hat am 29.09.2009 für das Gemeindegebiet auf Grund von § 196 Baugesetzbuch (BauGB i.d. Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch Gesetze vom 03.05.2005 (BGBl I S. 1224), vom 21.06.2005 (BGBl I S. 1818), vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 12 Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für Bauland auf 01.01.2009 ermittelt und in einem Richtwerteverzeichnis sowie in einer Richtwertekarte dargestellt.

Die Richtwerte wurden als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land mit Erschließungskostenanteil aus den in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Es handelt sich um Bodenpreise.
Im einzelnen wurden folgende Bodenrichtwerte ermittelt,
die gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in den Jagstzeller Mitteilungen vom 8. Januar 2010 und  hier  öffentlich bekannt gemacht werden.    
 
 
 
  Förderübersicht Energie für Wohngebäude in Baden-Württemberg - Stand September 2010  
 
 
  Zahl der geförderten Familien verdoppelt
L-Bank-Bilanz 2008: 740 Millionen Euro für den privaten Wohnungsbau

7.300 Familien mit Kindern unterstützte die L-Bank im Jahr 2008 bei der Finanzierung der eigenen vier Wände. Die Staatsbank für Baden-Württemberg sagte rund 740 Millionen Euro für den Kauf oder Bau von Wohneigentum zu. „Durch ein deutlich verbessertes und erweitertes Angebot konnten wir mehr als doppelt so viele Familien erreichen wie im Vorjahr“, sagte Christian Brand, der Vorsitzende des Vorstands der L-Bank. „Die langjährige Zinsfestschreibung unserer verbilligten Kredite schafft die notwendige Planungssicherheit, die den Weg ins Wohneigentum erleichtert.“ Für Familien mit Kind bietet die L-Bank Finanzierungen über die Landesförderprogramme und „Wohnen mit Kind“.
Die Förderung des Landes wurde in den letzten Jahren erweitert und durch neue Programmteile flexibler gestaltet. Bereits ab dem ersten Kind ist eine Finanzierung mit Fördermitteln möglich - und wenn die Kinderzahl steigt, wächst die Förderung mit der Familie. Dieses Angebot können auch junge Paare nutzen, die noch keine Kinder haben, aber Familienzuwachs planen.
Darüber hinaus wurden 2009 die Einkommensgrenzen und Darlehenshöchstbeträge nochmals angehoben.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von rund 62.000 Euro kann jetzt je nach Bauort ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 130.000 Euro erhalten.
Liegt das Objekt in einem Ortszentrum gibt es zusätzlich ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 25.000 Euro.
Auch für die Finanzierungen eines ökologischen oder barrierefreien Ausbaus sind ab 2009 die Darlehenshöchstbeträge gestiegen. Zinsverbilligte Darlehen der L-Bank gibt es darüber hinaus für Umbauten, Erweiterungen und Ausbauten oder den Einbau von heiztechnischen Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Programme und weitere ergänzende Finanzierungsangebote der L-Bank können zum Teil miteinander kombiniert werden.
Informationen zu den Programmen und Antragsformulare gibt es unter
www.l-bank.de/wohnraumfinanzierung.
 
 
 
  Auch das Land Baden-Württemberg hilft beim Bauen

Die Förderung des Landes Baden-Württemberg wächst mit der Familie. Verbilligte Baudarlehen erhalten Paare und Alleinerziehende ab einem Kind. Kommen in den ersten sechs Jahren Kinder hinzu, werden sie bei der Förderung berücksichtigt. Kinderlose Paare können ebenfalls mit dem Landesgeld rechnen.

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb neuen oder bestehenden Wohnraumes sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Familien, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende ab einem Kind können ein zinsverbilligtes Z 15-Darlehen erhalten. Zusätzlich kann ein unverbilligtes Optionsdarlehen beantragt werden. Bei Geburt von weiteren Kindern innerhalb von sechs Jahren nach der Darlehensvergabe gibt es für das Optionsdarlehen eine Ergänzungsförderung. Die Höhe der Ergänzungsförderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Das Optionsdarlehen kann auch ohne das Z 15-Darlehen allein in Anspruch genommen werden.

Beispielsweise kann eine Familie mit einem Kind und einem Bruttojahreseinkommen von 52.420 Euro im günstigsten Fall ein Z 15-Darlehen in Höhe von 80.000 Euro mit einem Staffelzins, der 15 Jahre lang verbilligt wird, erhalten. Die Zinsverbilligung beträgt 3,25 %. Der anfängliche Nominalzins liegt bei einer 15-jährigen Zinsfestschreibung derzeit bei 1,95 %, effektiv bei 3,28 %. Es können Laufzeiten von 15, 20 oder 30 Jahren gewählt werden. Zusätzlich kann ein unverbilligtes Optionsdarlehen in Höhe von höchstens 75.000 Euro mit einer Laufzeit von wahlweise 10, 12 oder 15 Jahren beantragt werden. Der Effektivzins liegt momentan bei 4,58 %. Bei Geburt eines Kindes innerhalb von sechs Jahren erhält die Familie eine Ergänzungsförderung in Höhe von bis zu 9.650 Euro, die wahlweise als Sondertilgung oder zur Verminderung der Annuitätsrate eingesetzt werden kann. Paare, die noch keine Eltern sind oder die Kinder über 18 Jahre haben, können auch das Optionsdarlehen beantragen, wenn beide Antragsteller unter 45 Jahre alt sind.

Für die Erstellung von barrierefreien Wohnungen ist ein Zuschlag von bis zu 30.000 Euro und für rollstuhlgerechte Wohnungen von bis zu 60.000 Euro auf das Z 15-Darlehen möglich. Liegt das Bauvorhaben im Ortszentrum kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 20.000 Euro gewährt werden. Besondere Bedingungen gelten für schwer behinderte Menschen.

Informationsblätter über das Landeswohnraumförderungsprogramm und Darlehensanträge gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis. Im Internet sind die Informationen unter www.wfgonline.de in der Rubrik „Förderung“ ständig abrufbar.
Im Landratsamt berät Doris Böttcher unter Tel. (0 73 61) 5 03 – 3 64 und Aline Waidmann unter Tel. (07361) 5 03 - 3 72
Die Förderanträge können künftig direkt bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt oder nach wie vor beim Bürgermeisteramt des Bau- oder Kaufortes abgegeben werden

 
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de