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Wie zahlen Sie Ihre Steuern
und Abgaben? - Nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens?
keine langen Wege !
kein Ausfüllen von Formularen !
kein Versäumen von Zahlungsterminen !
keine Mahnung
Senden/ geben Sie die ausgefüllte, unterschriebene

Abbuchungsermächtigung an die Gemeindekasse Jagstzell zurück und wir buchen die
Beträge zu den jeweiligen
Fälligkeiten, von Ihrem Konto ab.
Ihre Gemeindekasse |
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Formulare für die
Steuererklärung 2011 – Wegfall des Zentralversands
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat entschieden, dass für
den Veranlagungszeitraum 2011 keine Steuererklärungsvordrucke mehr an
die Steuerbürger versandt werden. Die Gründe hierfür sind unter anderem,
dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch
an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt
aus dem Internet herunterladen. Ebenso war der zentrale Versand der
Steuererklärungsvordrucke in den letzten Jahren nur mit einem sehr
großen Aufwand und entsprechend hohen Kosten möglich.
Um die Ausgabe zu erleichtern, wurde ein Vordrucksatz mit den
wichtigsten Anlagen zusammengestellt, der für die überwiegende Zahl der
Steuerbürger ausreichend sein dürfte.
Steuererklärungsvordrucke sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
Jagstzell ausgelegt.
Des Weiteren finden Sie die Vordrucke auf der Internetseite des
Bundesfinanzministeriums unter
www.formulare-bfinv.de Formularcenter - Bürger - Steuern -
Einkommensteuer - Einkommensteuer 2011.
Hier können Sie die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit
den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken. |
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ElsterFormular
- Das offizielle Programm der Finanzverwaltung von
Bund und Ländern
ElsterFormular
Herunterladen
Für Fragen zur Installation und zum Umgang mit der ELSTER-Software wurde
eine Hotline unter der Rufnummer 0 18 05 / 23 50 55 (0,14 €/min)
eingerichtet. Eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Anwenderfragen
erhält der Steuerbürger auch im Internet über das ELSTER-Informations-
und Auskunftssystem (ELIAS), welches man unter
www.elster.de in der
Menüleiste rechts oben bei „Hilfe, ELIAS“ findet. |
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Steueridentifikationsnummer
nicht mehr auffindbar??
Im September 2008 wurde an sämtliche Einwohner die
Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern versandt.
Die Steuer-IdNr. gilt lebenslang und ist bei allen Anträgen,
Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.
Diese Nummer benötigt der Arbeitgeber bezüglich der Lohnsteuerdaten der
Mitarbeiter. Auch bei der Rentenversicherung muss diese Nummer angegeben
werden und die Banken benötigen diese Nummer hinsichtlich der
Zinsabschlagsteuer.
Wer seine Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr findet, hat die
Möglichkeit, sich durch das Internetportal des Bundeszentralamts für
Steuern (www.steuerliches-info-center.de / Aufgaben des BZSt /
Steueridentifikationsnummer) die Nummer erneut mitteilen zu lassen.
Schriftliche Anfragen stellen Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt
für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.
Bei der Mitteilung der IdNr kommt es derzeit zu zeitlichen
Verzögerungen, da zahlreiche Anfragen eingehen. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.
Telefonische Anfragen werden vom Service-Team montags bis
freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Rufnummer 0228/406-1240 bearbeitet. |
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