Bürgerservice

 

 

 
 

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  Formulare für die Steuererklärung 2011 – Wegfall des Zentralversands
 
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat entschieden, dass für den Veranlagungszeitraum 2011 keine Steuererklärungsvordrucke mehr an die Steuerbürger versandt werden. Die Gründe hierfür sind unter anderem, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt aus dem Internet herunterladen. Ebenso war der zentrale Versand der Steuererklärungsvordrucke in den letzten Jahren nur mit einem sehr großen Aufwand und entsprechend hohen Kosten möglich.
Um die Ausgabe zu erleichtern, wurde ein Vordrucksatz mit den wichtigsten Anlagen zusammengestellt, der für die überwiegende Zahl der Steuerbürger ausreichend sein dürfte.

Steuererklärungsvordrucke sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell ausgelegt.
Des Weiteren finden Sie die Vordrucke auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.formulare-bfinv.de  Formularcenter - Bürger - Steuern - Einkommensteuer - Einkommensteuer 2011.
Hier können Sie die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken.
 
 
 
  Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche startet

Antrag auf Leistungen

Bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben nach Verabschiedung des Bildungs- und Teilhabepakets einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen. So können Schulausflüge und mehrtätige Klassenfahrten übernommen werden. Zuschüsse gibt es für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die Beschaffung von Schulbedarf oder zum Beispiel für Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge der Sportvereine sowie verschiedene Kultur- und Freizeitangebote von Vereinen und Gruppen.

Bezuschusst wird außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Schülerbeförderung. Kommen Kinder oder Jugendliche in der Schule nicht mehr mit und ist ihre Versetzung gefährdet, wird eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht.

Die Leistungen werden mit der Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht, das heißt es wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.

Antragsformulare für oben genannte Leistungen liegen auf den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis und bei den Jobcenter in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen aus.

Den Antrag „Bildungs- und Teilhabepaket“ gibt es auch online unter www.ostalbkreis.de 

Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden. Persönliche oder telefonische Auskünfte erteilen die
Jobcenter in Aalen (Tel. 0 73 61 / 9 80 - 1 70 und - 1 72), Schwäbisch Gmünd (Tel. (0 71 71 / 10 48 - 1 75 und - 2 16),
Ellwangen (Tel. 0 79 61 / 56 82 - 1 51) und Bopfingen (0 73 62 / 9 23 98 - 1 50).
 
 
 
  Melderegisterauskünfte über das Internet-Meldeportal
 
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen.
 
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften.
§ 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
 
Bitte melden Sie sich im Rathaus, Zimmer 101, bei Frau Burger, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
 
 
Hinweis auf die Allgemeine Meldepflicht
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde weiterhin abmelden (Wegzug ins Ausland).
Die Abmeldepflicht entfällt, wenn es sich um einen Umzug im Inland handelt.
Einwohner, die mehr als eine Wohnung haben, müssen Änderungen bei der Meldebehörde anzeigen.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss eine Ummeldung bei der Meldebehörde erfolgen (auch wenn es nur ins Nachbarhaus ist).
 
Viele Einwohner sind sich ihrer Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel nicht bewusst. Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht interessiert nicht nur Behörden, sie hat auch für den Bürger vielfältige Rechtsfolgen, die an die Meldepflicht geknüpft sind. Das Melderegister ist Grundlage für die Wahlberechtigung, für die Ausstellung von Ausweisen, Lohnsteuerkarten und anderem mehr. Auch die staatlichen Finanzzuweisungen, die die Gemeinde durch das Land erhält, werden nach der Einwohnerzahl berechnet.
Häufig kommt es jedoch vor, dass sich Bürger gar nicht mehr oder erst sehr spät anmelden.
Für eine kurze telefonische Mitteilung durch den Vermieter wären wir deshalb weiterhin sehr dankbar.
 
  Bei Fragen steht Ihnen Frau Burger von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung
Tel. 07967 / 9060-15; E-Mail: ramona.burger@jagstzell.de
 
 
 
  Energiemessgerät zum Ausleihen

  Gemeinsam mit der EnBW ODR bieten wir Ihnen einen Service, mit dem Sie den
  Stromverbrauch   Ihrer Haushaltsgeräte ermitteln können.
  Wir stellen Ihnen einige Tage lang ein Strommessgerät zur Verfügung - und zwar kostenlos
  (Pfand: 10,-- €)
  Anmeldung bei: Gemeindeverwaltung Jagstzell - Hauptamt - (Zimmer 103 oder 101),
  Mo - Fr: 08.00 - 12:00 Uhr
  Tel. Nr.: 9060 - 16 oder - 15
  Machen Sie Gebrauch von dieser Aktion -
  senken Sie Ihre Energiekosten!
 
 
 
 

Ratgeber

 
 
 
  Neubürgerbroschüre der Gemeinde Jagstzell neu aufgelegt

Die Neubürgerbroschüre der Gemeinde Jagstzell wurde neu aufgelegt.

In dieser Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen und Telefonnummern der Gemeindeverwaltung, Gemeinderäte, Schule, Kindergarten, Kirchen, Vereine sowie der sonstigen zuständigen Ämter und Behörden.

Exemplare liegen im Rathaus zur Mitnahme aus.
 
 
 
  Erstausgabe Branchenführer Jagstzell „Angebot und Dienstleistung“
 
Die Gewerbetreibenden aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung haben in dieser ersten Auflage der Broschüre ihre vielseitigen und attraktiven Angebote zusammengestellt.
Weitere Unternehmen können bei einer Neuauflage (geplant in 2 Jahren) gerne mit aufgenommen werden.
 
Stöbern Sie durch die Vielfalt an Anbietern und lassen Sie sich von dem abwechslungsreichen Angebot begeistern und von der Leistung und Qualität der Jagstzeller Unternehmen überzeugen.
Exemplare der Broschüre liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Mitnahme aus.
 
 
 
 

"Pflegeratgeber" und Jahresprogramm 2011 der Katholischen Sozialstation Ellwangen

Die Katholische Sozialstation Ellwangen hat einen "Pflegeratgeber" erstellt. Interessierte können den Ratgeber im Info-Ständer des Rathauses abholen.
Desweiteren liegt das Jahresprogramm 2011 der Sozialstation Ellwangen ebenfalls zur Mitnahme aus.

 
 
 
  Rentenantrag (Informationen der Gemeinde zu einem Rentenantrag)  
     
  Die häufigsten Rentenirrtümer  
 
 
  Ratgeber Heirat: Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir Ihnen eine kleine Hilfe zum Start ins Eheglück an die Hand
                                   geben. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen und wenig Stress bei den Vorbereitungen für
                                   Ihre "Traumhochzeit".
 
Ratgeber-Heirat - Checkliste
 
 
 
  Informationen bei Eintritt eines Sterbefalls

Bei einem Sterbefall sind von den Hinterbliebenen – in ohnehin schon schweren Stunden – eine Reihe organisatorischer Dinge zu erledigen. Unser Ratgeber soll Ihnen helfen, alles Notwendige veranlassen können.

Der Ratgeber „Informationen bei Eintritt eines Sterbefalls“ liegt zur Mitnahme auch im Infoständer des Rathauses aus.

Siehe auch Friedhofsatzung
 
 
 
 
"Ihre Verwaltung im Netz"

    -Service Baden-Württemberg (Formulare und Online-Dienste von A - Z)
 
 
 
     
     
     
     
     
     
   

 

Gemeindeverwaltung Jagstzell:   Hauptstraße 6    73489 Jagstzell     Telefon: 07967 / 90 60 0     Fax 07967 / 90 60 25   E-Mail: sekretariat@jagstzell.de