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Formulare für die Steuererklärung 2011 – Wegfall des
Zentralversands
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat entschieden, dass für
den Veranlagungszeitraum 2011 keine Steuererklärungsvordrucke mehr an
die Steuerbürger versandt werden. Die Gründe hierfür sind unter anderem,
dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung elektronisch
an das Finanzamt übermitteln oder die Steuererklärungsvordrucke direkt
aus dem Internet herunterladen. Ebenso war der zentrale Versand der
Steuererklärungsvordrucke in den letzten Jahren nur mit einem sehr
großen Aufwand und entsprechend hohen Kosten möglich.
Um die Ausgabe zu erleichtern, wurde ein Vordrucksatz mit den
wichtigsten Anlagen zusammengestellt, der für die überwiegende Zahl der
Steuerbürger ausreichend sein dürfte.
Steuererklärungsvordrucke sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
Jagstzell ausgelegt.
Des Weiteren finden Sie die Vordrucke auf der Internetseite des
Bundesfinanzministeriums unter
www.formulare-bfinv.de Formularcenter - Bürger - Steuern -
Einkommensteuer - Einkommensteuer 2011.
Hier können Sie die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und mit
den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken. |
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Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und
Jugendliche startet
Antrag auf Leistungen
Bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben
nach Verabschiedung des Bildungs- und Teilhabepakets einen
Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen. So können Schulausflüge und
mehrtätige Klassenfahrten übernommen werden. Zuschüsse gibt es für das
Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die Beschaffung
von Schulbedarf oder zum Beispiel für Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge
der Sportvereine sowie verschiedene Kultur- und Freizeitangebote von
Vereinen und Gruppen.
Bezuschusst wird außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die
Schülerbeförderung. Kommen Kinder oder Jugendliche in der Schule nicht
mehr mit und ist ihre Versetzung gefährdet, wird eine qualifizierte
Lernförderung ermöglicht.
Die Leistungen werden mit der Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten
für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht, das heißt es
wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden direkt mit dem
jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.
Antragsformulare für oben genannte Leistungen liegen auf den
Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis und bei den Jobcenter
in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen aus.
Den Antrag „Bildungs- und Teilhabepaket“ gibt es auch online unter
www.ostalbkreis.de
Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden. Persönliche
oder telefonische Auskünfte erteilen die
Jobcenter in Aalen (Tel. 0 73 61 / 9 80 - 1 70 und - 1 72),
Schwäbisch Gmünd (Tel. (0 71 71 / 10 48 - 1 75 und - 2 16),
Ellwangen (Tel. 0 79 61 / 56 82 - 1 51) und Bopfingen (0 73 62 /
9 23 98 - 1 50). |
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Melderegisterauskünfte über das Internet-Meldeportal
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2
Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in
Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses
Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur
im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an Behörden, öffentliche- und
nicht öffentliche Stellen erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen
Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf
Familien-, Vornamen und Anschriften.
§ 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner)
explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an
nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert
über das Internet erfolgen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von
nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich)
direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Bitte melden Sie sich im Rathaus, Zimmer 101, bei Frau Burger, wenn eine
Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses
zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich
dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. |
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Hinweis auf die Allgemeine Meldepflicht
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei
der Meldebehörde anmelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland
bezieht, muss sich bei der Meldebehörde weiterhin abmelden (Wegzug
ins Ausland).
Die Abmeldepflicht entfällt, wenn es sich um einen Umzug im
Inland handelt.
Einwohner, die mehr als eine Wohnung haben, müssen Änderungen bei
der Meldebehörde anzeigen.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss eine Ummeldung bei der
Meldebehörde erfolgen (auch wenn es nur ins Nachbarhaus ist).
Viele Einwohner sind sich ihrer Meldepflicht bei einem
Wohnungswechsel nicht bewusst. Die Erfüllung der allgemeinen
Meldepflicht interessiert nicht nur Behörden, sie hat auch für den
Bürger vielfältige Rechtsfolgen, die an die Meldepflicht geknüpft
sind. Das Melderegister ist Grundlage für die Wahlberechtigung, für
die Ausstellung von Ausweisen, Lohnsteuerkarten und anderem mehr.
Auch die staatlichen Finanzzuweisungen, die die Gemeinde durch das
Land erhält, werden nach der Einwohnerzahl berechnet.
Häufig kommt es jedoch vor, dass sich Bürger gar nicht mehr oder
erst sehr spät anmelden.
Für eine kurze telefonische Mitteilung durch den Vermieter
wären wir deshalb weiterhin sehr dankbar.
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Bei Fragen steht Ihnen Frau Burger von der Gemeindeverwaltung gerne zur
Verfügung
Tel. 07967 / 9060-15; E-Mail:
ramona.burger@jagstzell.de
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Energiemessgerät
zum Ausleihen
Gemeinsam mit der EnBW ODR bieten wir Ihnen einen Service, mit dem
Sie den
Stromverbrauch Ihrer Haushaltsgeräte ermitteln können.
Wir stellen Ihnen einige Tage lang ein Strommessgerät zur Verfügung
- und zwar kostenlos
(Pfand: 10,-- €)
Anmeldung bei: Gemeindeverwaltung Jagstzell - Hauptamt - (Zimmer 103
oder 101),
Mo - Fr: 08.00 - 12:00 Uhr
Tel. Nr.: 9060 - 16 oder - 15
Machen Sie Gebrauch von dieser Aktion -
senken Sie Ihre Energiekosten!
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Ratgeber |
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Neubürgerbroschüre der Gemeinde Jagstzell neu
aufgelegt
Die Neubürgerbroschüre der Gemeinde Jagstzell wurde neu aufgelegt.
In dieser Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen und
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung, Gemeinderäte, Schule,
Kindergarten, Kirchen, Vereine sowie der sonstigen zuständigen Ämter und
Behörden.
Exemplare liegen im Rathaus zur Mitnahme aus. |
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Erstausgabe
Branchenführer Jagstzell „Angebot und Dienstleistung“
Die Gewerbetreibenden aus den Bereichen Handel, Handwerk und
Dienstleistung haben in dieser ersten Auflage der Broschüre ihre
vielseitigen und attraktiven Angebote zusammengestellt.
Weitere Unternehmen können bei einer Neuauflage (geplant in 2 Jahren)
gerne mit aufgenommen werden.
Stöbern Sie durch die Vielfalt an Anbietern und lassen Sie sich von dem
abwechslungsreichen Angebot begeistern und von der Leistung und Qualität
der Jagstzeller Unternehmen überzeugen.
Exemplare der Broschüre liegen bei der Gemeindeverwaltung zur
Mitnahme aus. |
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"Pflegeratgeber" und Jahresprogramm 2011 der
Katholischen Sozialstation Ellwangen
Die Katholische Sozialstation Ellwangen hat einen "Pflegeratgeber"
erstellt. Interessierte können den Ratgeber im Info-Ständer des
Rathauses abholen.
Desweiteren liegt das Jahresprogramm 2011 der Sozialstation Ellwangen
ebenfalls zur Mitnahme aus. |
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Rentenantrag (Informationen der Gemeinde zu einem
Rentenantrag) |
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Die häufigsten
Rentenirrtümer |
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Ratgeber Heirat:
Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir Ihnen eine
kleine Hilfe zum Start ins Eheglück an die Hand
geben. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen und wenig
Stress bei den Vorbereitungen für
Ihre "Traumhochzeit".
Ratgeber-Heirat - Checkliste |
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Informationen bei Eintritt eines Sterbefalls
Bei einem Sterbefall sind von den Hinterbliebenen – in ohnehin schon
schweren Stunden – eine Reihe organisatorischer Dinge zu erledigen.
Unser Ratgeber soll Ihnen helfen, alles Notwendige veranlassen können.
Der Ratgeber „Informationen bei Eintritt eines Sterbefalls“ liegt zur Mitnahme
auch im
Infoständer des Rathauses aus.
Siehe auch
Friedhofsatzung |
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"Ihre Verwaltung im Netz"
-Service Baden-Württemberg (Formulare und Online-Dienste von A - Z) |
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