Bürgerservice:  Ausweise

 

 

 
  Reisepässe - Personalausweise - Führerscheinanträge  
  Sind Ihre Ausweise in Ordnung?  Info / Gebühren  
  Kinderreisepässe  
  Zustimmungserklärung zur - Ausstellung eines Reisepasses
                                                             - Ausstellung / Verlängerung des Kinderausweises/-passes
                                                             - Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr
 
 
 
  Informationen zum neuen Personalausweis
 
Zum 01.11.2010 wurde der elektronische Personalausweis eingeführt, das heißt, der bisherige Ausweis kann nicht mehr beantragt werden.
 
Die wichtigsten Neuerungen:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- eID-Funktion (Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten) Freischaltung ist freiwillig -möglich ab 16 Jahren
- Vorbereitet für die elektronische Signatur (das Zertifikat muss separat bei einem Signaturanwender erworben werden)
- biometrisches Passbild
- Fingerabdrücke (freiwillig)
 
Gebühren:
Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 €
Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für Kinder und Jugendliche ist künftig nicht mehr gebührenfrei.
 
Alle bereits ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Antragstellung und im Internet unter www.personalausweisportal.de
 
 
 
  Biometrische Passbilder auch für Führerscheinanträge

Nach einer Mitteilung des Landratsamts Ostalbkreis - Führerscheinstelle - sind aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung künftig nur noch biometrische Passbilder für Führerscheinanträge zulässig.

  mehr zu "biometrischen Passbildern"
 
 
 
  Abholtermin Pass / Ausweis  
  AuskunftsService Ausweise - ASA
ASA steht für ‚'AuskunftsService Ausweispapiere' und beinhaltet verschiedene Möglichkeiten für die Bürger, den
Stand ihres Personalausweises- oder Reisepassantrags abzurufen.
 
 
Statt der herkömmlichen Abholnachricht erhält der Bürger bereits bei der Antragstellung ein Schreiben, aus dem alle erforderlichen Daten hervorgehen, die er benötigt um den Stand seines Dokuments abzufragen
 
 
 

Was muss der Bürger bei Anwendung des e-Bürgerdienstes ASA-e tun?

Der Bürger benötigt lediglich einen Internet-Browser mit Hilfe dessen er den
Link des ASA e-Bürgerdienstes aufruft.

https://ww3.kdrs.de/ebdserv/asa?AGS=08136035

Er erhält eine Suchmaske (siehe Ausschnitt links) auf der er die
Seriennummer  seines Dokuments, die Ausweisart „Reisepass" oder
„Personalausweis", (aus der Bürgernachricht ersichtlich) und sein
Geburtsdatum eingeben muss.
 

 

 
   

 

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