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Reisepässe - Personalausweise -
Führerscheinanträge |
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Sind Ihre Ausweise in Ordnung?
Info / Gebühren |
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Kinderreisepässe |
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Zustimmungserklärung zur - Ausstellung eines Reisepasses
- Ausstellung / Verlängerung des Kinderausweises/-passes
- Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr |
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Informationen zum neuen Personalausweis
Zum 01.11.2010 wurde der elektronische Personalausweis eingeführt,
das heißt, der bisherige Ausweis kann nicht mehr
beantragt werden.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- eID-Funktion (Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an
Automaten) Freischaltung ist freiwillig -möglich ab 16 Jahren
- Vorbereitet für die elektronische Signatur (das Zertifikat muss
separat bei einem Signaturanwender erworben werden)
- biometrisches Passbild
- Fingerabdrücke (freiwillig)
Gebühren:
Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 €
Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises für Kinder und
Jugendliche ist künftig nicht mehr gebührenfrei.
Alle bereits ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum
Ablaufdatum.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Antragstellung und im
Internet unter
www.personalausweisportal.de
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Biometrische
Passbilder auch für Führerscheinanträge
Nach einer Mitteilung des Landratsamts Ostalbkreis -
Führerscheinstelle - sind aufgrund einer Änderung der
Fahrerlaubnisverordnung künftig nur noch biometrische Passbilder für
Führerscheinanträge zulässig.
mehr zu "biometrischen Passbildern" |
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Abholtermin Pass / Ausweis |
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AuskunftsService
Ausweise - ASA
ASA steht für
‚'AuskunftsService Ausweispapiere' und beinhaltet verschiedene
Möglichkeiten für die Bürger, den
Stand ihres Personalausweises-
oder Reisepassantrags abzurufen. |
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Statt der herkömmlichen Abholnachricht erhält der Bürger bereits bei
der Antragstellung ein Schreiben, aus dem alle erforderlichen Daten
hervorgehen, die er benötigt um den Stand seines Dokuments
abzufragen
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Was muss der Bürger bei Anwendung des e-Bürgerdienstes ASA-e tun?
Der Bürger benötigt lediglich einen Internet-Browser mit Hilfe
dessen er den
Link des ASA e-Bürgerdienstes aufruft.
https://ww3.kdrs.de/ebdserv/asa?AGS=08136035
Er erhält eine Suchmaske (siehe Ausschnitt links) auf der er die
Seriennummer seines
Dokuments, die Ausweisart „Reisepass" oder
„Personalausweis", (aus
der Bürgernachricht ersichtlich) und sein
Geburtsdatum eingeben
muss.
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